Anerkennung eines im Ausland absolvierten Praktikums
Inhalt und Umfang
Sofern ein im Ausland absolviertes Praktikum die Voraussetzungen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (siehe Merkblatt) erfüllt, kann die Praktikumsbescheinigung als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung eingereicht werden.
Beginn der vorlesungsfreien Zeit
Ein Praktikum kann nur dann als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung akzeptiert werden, wenn es während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Bei Auslandspraktika gelten nicht die deutschen Vorlesungszeiten. Stattdessen gilt das Ende der Vorlesungs-/Prüfungszeit an der Gastuniversität als Beginn der vorlesungsfreien Zeit.
Daher müssen sich Studierende, die an ihr Auslandsstudium ein Auslandspraktikum anschließen, die Dauer der Vorlesungszeit von der Gasthochschule zusätzlich bestätigen lassen (es sei denn, die konkrete Dauer ist aus einem offiziellen Dokument, z.B. dem Trancript of Records oder einem letter of admission / letter of acceptance ersichtlich).
Anerkennungsverfahren und -frist durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)
Es ist keine gesonderte Anerkennung durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg erforderlich. Das GJPA bittet darum, die Regelerfüllung selbst anhand des Merkblatts zu überprüfen und die Praktikumsbescheinigung sowie ggf. den Nachweis über das Ende der Vorlesungszeit an der Gastuniversität bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorzulegen.
Das Praktikum muss spätestens bis zur Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erbracht worden sein.
Datenerfassung durch das Prüfungsbüro am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin
Bitte reichen Sie Ihre Praktikumsbescheinigung und den Nachweis über das Ende der Vorlesungszeit an der Gastuniversität nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland im Prüfungsbüro des Fachbereichs ein, damit das Praktikum in Ihre elektronische Studierendenakte übernommen werden kann und auf Ihrer Leistungsübersicht mit den Leistungspunkten des Bereichs "Allgemeine Berufsvorbereitung" erscheint.