Anerkennung eines Semesters als Teil des Schwerpunktbereichsstudiums im Rahmen des Themis-Programms oder eines Studiums am Center for Transnational Legal Studies
Voraussetzungen / Zugang zur Studienoption Schwerpunktbereichsteilstudium im Ausland
- erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung
- Erhalt einer Studienplatzzusage für das Themis-Programm oder für das Center for Transnational Legal Studies (CTLS)
- Aus didaktischen Gründen ist es sinnvoll, das Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar) vor der Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums zu absolvieren. Wird es jedoch nicht vor der Aufnahme des Schwerpunktbereichsstudiums erbracht, kann es auch noch nach der Rückkehr aus dem Ausland absolviert werden.
Studiendauer an der Partneruniversität
1 Semester (Wintersemester)
Leistungsumfang an der Partneruniversität (Wintersemester)
Themis-Programm: europäische Partneruniversitäten:
Während des Themis-Studiums müssen regulär Kurse im Umfang von mindestens 30 ECTS-credits belegt werden. Davon entfallen 24 ECTS-credits auf den Schwerpunktbereich. Diese 24 ECTS-credits entsprechen 24 Leistungspunkten an der Freien Universität Berlin. Die restlichen 6 ECTS-credits können (ganz oder teilweise) für einen Leistungsnachweis zur Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet werden.
Themis-Programm: Singapore Management University:
Themis-Studierende müssen an der SMU Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 course units (= i.d.R. vier Kurse) absolvieren, die als Äquivalent zu 30 Leistungspunkten gelten. Davon entfallen 3 course units (= i.d.R. drei Kurse) auf den Schwerpunktbereich. Diese 3 course units stellen das Äquivalent zu 24 Leistungspunkten dar. Der vierte Kurs kann als Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung um 1 Semester für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung genutzt werden.
Themis-Programm: Victoria University of Wellington:
Themis-Studierende, die ihr Auslandssemester an der VUW verbringen, müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 60 credits (= i.d.R. vier 300-level-Kurse im Umfang von jeweils 15 credits) absolvieren, die als Äquivalent zu 30 Leistungspunkten gelten. Drei Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 45 credits werden als Äquivalent zu 24 Leistungspunkten für das Schwerpunktbereichsstudium anerkannt. Der vierte Kurs kann als Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet werden.
Themis-Programm: National Taiwan University:
Austauschstudierende an dieser Gastuniversität müssen Kurse im Umfang von mindestens 12 NTU-credits belegen. Davon entfallen 10 NTU-credits auf den Schwerpunktbereich. Diese 10 NTU-credits entsprechen 24 Leistungspunkten an der Freien Universität Berlin. Die restlichen 2 NTU-credits können (ganz oder teilweise) für einen Leistungsnachweis zur Verlängerung der Meldefrist für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet werden.
Themis-Programm: City University of Hong Kong:
Themis-Studierende an dieser Gastuniversität müssen Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 credits absolvieren, die als Äquivalent zu 24 Leistungspunkten für das Schwerpunktbereichsstudium anerkannt werden können. Auf Wunsch kann voraussichtlich ein zusätzlicher Kurs belegt werden, der als Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung um 1 Semester für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung geltend gemacht werden kann.
Center for Transnational Legal Studies:
Am CTLS müssen Kurse im Umfang von mindestens 10 CTLS-credits absolviert werden. Darunter fallen drei Pflichtkurse: die unbenotete "Global Practice Exercise" und das unbenotete "Transnational Law Colloquium" zu je einem (1) CTLS-credit sowie der benotete "Core Course" zu 2 CTLS-credits. Die restlichen 6 CTLS-credits entfallen auf weitere benotete Wahlpflichtkurse zu je 2, 3 oder 4 CTLS-credits.
Das "Transnational Law Colloquium" soll als Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet werden. Die restlichen 9 CTLS-credits entsprechen den 24 Leistungspunkten für das Schwerpunktbereichsstudium.
Anerkennung
Die an den Partneruniversitäten erbrachten Leistungen im Umfang von 24 Leistungspunkten ersetzen
- die (normalerweise im Juli zu absolvierende) Schwerpunktbereichsklausur (4 LP)
- das (normalerweise im Wintersemester stattfindende) Schwerpunktbereichsmodul Unterschwerpunkt I mit Vorlesung (5 LP)
- das (normalerweise im Winttersemester stattfindende) Schwerpunktbereichsmodul Unterschwerpunkt II mit Methodenkurs (10 LP)
- das (normalerweise im Sommersemester stattfindende) Schwerpunktbereichsabschlussmodul Unterschwerpunkt II mit Übung (5 LP)
Leistungen an der Freien Universität Berlin (Sommersemester)
An der Freien Universität Berlin müssen noch die auf die Studienabschlussarbeit bezogenen Module abgelegt werden:
- Studienabschlussarbeit (11 LP) zwischen dem Winter- und dem Sommersemester
- Abschlussmodul mit Kolloquium (5 LP) mit Verteidigung der Studienabschlussarbeit im Sommersemester
Themis-Studierende sollten sich für die Studienabschlussarbeit eines Unterschwerpunkts anmelden, in dem bereits Vorkenntnisse während des Auslandsstudiums an der Partneruniversität erworben wurden.
Auf die Ablegung dieses Teils des Schwerpunktbereichsstudiums finden die Regelungen Anwendung, wie sie die Studien- und Prüfungsordnung 2015 vorsieht.
Inhalt
Der inhaltliche Zuschnitt der Lehrveranstaltungen muss sich entweder nach den Inhalten des Schwerpunktbereichs 3 oder nach den Inhalten des Schwerpunktbereichs 7 an der Freien Universität Berlin richten.
Schwerpunktbereich 3: Unternehmens-, Wirtschafts- und Steuerrecht
- Unterschwerpunkt 1: Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- Unterschwerpunkt 2: Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- Unterschwerpunkt 3: Gesellschaftsrecht
- Unterschwerpunkt 4: Konzern- und Umwandlungsrecht
- Unterschwerpunkt 5: Allgemeines Steuerrecht
- Unterschwerpunkt 6: Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht
Schwerpunktbereich 7: Die Internationalisierung der Rechtsordnung
- Unterschwerpunkt 1: Völkerrecht
(z.B. Grundlagen des Völkerrechts [Akteure, Quellen, Handlungsformen], Friedensvölkerrecht, Recht des bewaffneten Konflikts, UN-Recht, Recht der internationalen Streitbeilegung, Gesandtschaftsrecht, Wirtschaftsvölkerrecht, Umweltvölkerrecht, Entwicklungshilferecht)
- Unterschwerpunkt 2: Europarecht
(z.B. europäisches Gemeinschaftsrecht, Recht der Europäischen Union, Grundfreiheiten, Unionsbürgerschaft, Gemeinschaftspolitiken, Außenbeziehungen der Gemeinschaft)- Unterschwerpunkt 3: Rechtsvergleichung
Dazu werden auch Kurse zum materiellen Recht des Gastlandes oder eines Drittlandes im Bürgerlichen -, Straf- und Öffentlichen Recht gezählt, die inhaltlich nicht in Unterschwerpunkte von anderen Schwerpunktbereichen fallen.
Positivbeispiele: Vertragsrecht, Deliktsrecht, allgemeines Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
Negativbeispiele: Verfahrensrechte, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht)- Unterschwerpunkt 4: Internationales Privatrecht
Bitte orientieren Sie sich bei der Zuordnung der Lehrveranstaltungen Ihrer Gastuniversität zu den entsprechenden FU-Schwerpunktbereichen und Unterschwerpunkten auch an den Modulbeschreibungen auf der Schwerpunktbereichsseite des Prüfungsbüros (ganz unten).
Es müssen mindestens zwei Unterschwerpunkte desselben Schwerpunktbereichs mit Lehrveranstaltungen und Prüfungen abgedeckt sein. Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen müssen nicht gleichmäßig auf die Unterschwerpunkte aufgeteilt werden.
Kursarten
Es kommen jegliche Kurse in Frage, in denen credits bzw. units erworben werden können (Vorlesungen, Seminare, Workshops, Arbeitsgemeinschaften, independent study, online courses, etc.). Nicht hinzu gezählt werden können Simulationen von Entscheidungsfindungsprozessen (z.B. Moot Courts), Law Clinics oder Praktika.
Prüfungsleistungen
Die 24 Leistungspunkte können durch alle Prüfungsformen (Klausuren, Hausarbeiten, mündliche Prüfungen, Vorträge/Präsentationen) erworben werden, solange sich unter den Prüfungsleistungen mindestens eine Klausur befindet. Vorzugsweise sollte es sich um eine Aufsichtsarbeit ('proctored exam') handeln. Es kommen jedoch auch ein 'open book exam' oder ein 'take home exam' in Frage. Das 'take home exam' muss zeitlich eng begrenzt und sollte kein 'essay' sein.
Themis-Universitäten:
Die Prüfungsleistungen müssen mit einer differenzierten Note bewertet worden sein. Lehrveranstaltungen mit einer einfachen Bewertung (bestanden / nicht bestanden) können nicht in die 24 Leistungspunkte eingebracht werden.
Center for Transnational Legal Studies:
Alle Prüfungsleistungen müssen grundsätzlich mit einer differenzierten Note bewertet worden sein. Eine Ausnahme gilt für den zweiten Pflichtkurs im Umfang von einem (1) CTLS-credit, der nicht als Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung verwendet wird. Dieser Kurs kann mit einer undifferenzierten Bewertung (bestanden / nicht bestanden) in die 9 CTLS-credits für das Schwerpunktbereichsteilstudium eingebracht werden.
Sprache
Für die Anerkennung des Schwerpunktbereichs an der Freien Universität Berlin ist es irrelevant, in welcher Sprache die Kurse gelehrt bzw. die Prüfungen abgenommen werden.
Berechnung der Schwerpunktbereichsnote
Das Studium im Umfang von 24 Leistungspunkten ersetzt die Prüfungsleistung Schwerpunktbereichsklausur. Daher gehen die Leistungen aus dem Auslandsstudium zu 40 % in die Schwerpunktbereichsnote ein. Die restlichen 60 % entfallen auf die Studienabschlussarbeit und deren Verteidigung.
In die Berechnung der 40 % der Schwerpunktbereichsnote gehen aus dem Auslandsstudium genau 24 Leistungspunkte ein. Die Einzelnoten werden nach der Anzahl der Leistungspunkte, die für die entsprechende Lehrveranstaltung vergeben werden, gewichtet.
Umrechnung der ausländischen Noten
Die Umrechnung der Einzelnoten erfolgt auf der Grundlage der vom Prüfungsausschuss beschlossenen Konvertierungstabellen. Diese sind auf der Seite der jeweiligen Partneruniversität unter "Notenkonvertierung" veröffentlicht.
Anerkennungsverfahren und -unterlagen
Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Leistungen erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür ist das Transcript der Gasthochschule (im Original) vorzulegen. Ist dies nicht möglich, muss das Transcript von der Gasthochschule direkt elektronisch an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt werden.
Gehen die Prüfungsformen aus dem Zeugnis nicht hervor (was der Regelfall ist), muss darüber hinaus nachgewiesen werden, dass innerhalb der 24 Leistungspunkte mindestens eine Klausur absolviert worden ist.
Hinweise zum Antragsverfahren und das Antragsformblatt befinden sich auf der Webseite "Anerkennung im Ausland erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen".
Weitere Anerkennungsvoraussetzung
Zum Zeitpunkt der Anerkennung des Schwerpunktbereichsteilstudiums muss ein (1) Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz vorliegen.
Frist für den Antrag auf Anerkennung
Die Frist für die Entscheidung über die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen als Schwerpunktbereichsteilleistung endet am 31. März des Studienjahres, in dem der oder die Studierende das Auslandssemester absolviert hat.
Bitte beachten Sie auch die häufig gestellten Fragen zum Thema "Schwerpunktbereichsstudium im Ausland".