Hochschulwechsel
Studierende, die an einer deutschen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss Erste juristische Prüfung) immatrikuliert sind und die Universität wechseln möchten, bewerben sich grundsätzlich auf das Folgesemester an der anderen Universität. Es erfolgt keine Einstufung. Anerkennungsregelungen s.u.
Studierende mit abgeschlossenem juristischen Bachelor-Studiengang ("Law in Context", "Bachelor of Laws") wenden sich rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfristen (siehe unten) an das Prüfungsbüro zwecks Klärung der Fachsemester-Einstufung. Nach Einzelfallprüfung kann eine Einstufung in ein höheres Semester unter Anerkennung verschiedener Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen, wenn diese in Art und Umfang gleichwertig sind.
Die Anerkennung von an der ehemaligen Universität erbrachten Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Nach der Immatrikulation an der Freien Universität müssen alle das Studium der Rechtswissenschaft betreffende Zeugnisse und Leistungsnachweise im Studien- und Prüfungsbüro im Original zur Anerkennung vorgelegt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die hierfür in einer Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung bestanden oder die hierfür in Studienplänen oder Studienordnungen festgelegten Studienleistungen der vorhergehenden Semester erbracht hat. (vgl. BerlHZG §9 (3))Demnach sind für einen Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss Erste juristische Prüfung) am Fachbereich Rechtswissenschaft nach der Studien- und Prüfungsordnung 2015 und § 9 Absatz 3 Berliner Hochschulzulassungsgesetz folgende Bedingungen zu erfüllen:
- bestandene Zwischenprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft bestehend aus drei bestandenen Einführungsmodulen im Bürgerliche Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht als auch drei weitere bestandene Module und zwar im Allgemeinen Schuldrecht, in den Grund- und Menschenrechten sowie im Strafrecht (insb Eigentumsdelikte) sowie zwei bestandene Module im Bereich Grundlagen des Rechts
- Zusätzlich vier weitere bestandene Module und zwar a) im besonderen Teil des Schuldrechts, b) im Allgemeinen Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht, c) im Strafrecht ( insb. Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte) sowie d) im Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
- Zwischenprüfung
- zusätzlich zu den zur Einstufung in das 4. Fachsemester (siehe oben) erwarteten anrechenbaren Prüfungsleistungen weitere anrechenbare Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium (SPO 2015: Aufbaubereich) im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht (bzw. Übungen oder Klausuren und Hausarbeiten).
- Fremdsprachenfachkompetenz
- Schlüsselqualifikation
Alle diesbezüglichen Informationen sind unter Internationales veröffentlicht.
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktikumszeiten ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung von Praktikumszeiten gegeben sind, kann mit Hilfe des Merkblatts überprüft werden.