hob in seiner Antrittsvorlesung Weder leer noch blind: Kausalitätsanalyse in der empirischen Rechtsforschung den Stellenwert theoretischer Modelle für die empirische Untersuchung ursächlicher Zusammenhänge hervor. Als Beispiel diente ihm die geschlechtsbezogene berufliche Gleichstellung, insbesondere individueller Diskriminierung und struktureller Ursachen als konkurrierende Erklärungsansätze.