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Campus und Geschichte

Der Campus

Der Fachbereich Rechtswissenschaft befindet sich auf dem "Alten Campus" der Freien Universität im grünen Bezirk Dahlem. Henry-Ford-Bau, das Gebäude der Veggie-Mensa und die Institutsge­bäude der Fachbereiche Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft sind durch eine grüne Aue verbunden, die bei schönem Wetter zum Verweilen einlädt und bilden ein Ensemble, das ebenso idyllisch wie verkehrsgünstig gelegen ist.

Die beiden Gebäude des Fachbereichs könnten unterschiedlicher nicht sein:

Im Gebäude Boltzmannstr. 3, das von 1914 bis 1915 als Kaiser-Wilhelm-Institut für Biologie von der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft erbaut wurde und das älteste Gebäude der Freien Universität Berlin ist, befinden sich heute neben den Arbeitsbereichen der Professorinnen und Professoren 11 modern ausgestattete Seminarräume und Hörsäle, sowie der Verwaltungstrakt mit Studien- und Prüfungsbüro und den Räumen des Universitätsrepetitoriums und der Tutoren.

Im Gebäude Van't-Hoff-Str. 8, das 1959 fertig gestellt wurde, findet man neben den drei großen Hörsälen im Erdgeschoss die große rechtswissenschaftliche Fachbibliothek, die wegen ihrer studierendenfreundlichen Öffnungszeiten an sieben Tagen der Woche gut besucht ist. Auch hier sind die Arbeitsbereiche unserer Professorinnen und Professoren untergebracht und der IT-Service und Medienservice des Fachbereichs hat im Erdgeschoss seine Räume.

Geschichte: Rechtswissenschaft in Berlin und an der Freien Universität Berlin

Die universitäre Forschung in Berlin begann 1810 mit der Gründung der Friedrich-Wilhelms-Universität. Während der ersten Jahrzehnte wurde die Fakultät von Friedrich Carl von Savigny und seiner Rechtsschule geprägt. Auch Rudolf von Gneist, ein Wegbereiter des Verwaltungsrechts, Georg Beseler, der Verfasser von „Volksrecht und Juristenrecht“ und der Genossenschaftstheoretiker Otto von Gierke lehrten hier und prägten neben vielen weiteren bedeutenden Wissenschaftlern das Bild der Berliner Rechtswissenschaft in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Anfang des 20. Jahrhunderts genoss Berlin in der Rechtswissenschaft u. a. mit dem Strafrechtler Franz von Liszt und dem späteren führenden Kommentator der Weimarer Rechtsverfassung, Gerhard Anschütz, internationales Renommee. Prägend für die rechtswissenschaftliche Forschung wurden die während der Weimarer Republik gegründeten Institute für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht sowie für ausländisches und internationales Privatrecht, außeruniversitäre Einrichtungen der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft, Vorgängerin der heutigen Max-Plank-Gesellschaft.

Die Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 und die Vereinnahmung des Rechts durch völkische Gedanken bereiteten der Tradition ein jähes Ende. Herausragende jüdische Gelehrte wurden zum Ausscheiden gezwungen oder entlassen.

Nach dem 2. Weltkrieg öffnete die Berliner Universität ihre Pforte unter sowjetischer Verwaltung und wurde 1949 in Humboldt-Universität umbenannt. Die dortige rechtswissenschaftliche Fakultät war ab 1968 als „Sektion Rechtswissenschaft“ speziell für die Ausbildung von Richtern, Notaren und Rechtsanwälten zuständig. Außerdem wurde das Fach Rechtswissenschaft an der wiedereröffneten Hochschule für Politik gelehrt, die später in den Fachbereich Politik- und Sozialwissenschaften der Freien Universität überführt wurde. Dort gehörte der Fachbereich Rechtswissenschaft 1948 zu den Gründungsfächern. Der Fachbereich war von Beginn an darum bemüht, keine „ehemaligen“ Nationalsozialisten als Professoren/-innen zu berufen.

In den ersten Jahren bauten politisch so unterschiedlich eingestellte Wissenschaftler wie der spätere Richter am Bundesverfassungsgericht, Martin Drath (Staats- und Verwaltungsrecht), Ulrich von Lübtow (Römisches und Bürgerliches Recht), Richard Lange (Strafrecht) und der von den Nationalsozialisten verfolgte Wilhelm Wengler (Internationales Recht und Rechtsvergleichung) den Fachbereich auf.

In den fünfzigen Jahren wurde der Fachbereich durch zwei beeindruckende Emigranten, Ernst Heinitz und Ernst Eduard Hirsch, gestärkt, die die Zeit des Nationalsozialismus in Italien und der Türkei überstanden hatten. Heinitz, Vorsitzender Richter des Berliner Arbeitsgerichts bis 1933, kehrte 1952 nach Berlin zurück, wo er bis 1970 als Ordinarius für Strafrecht, Prozessrecht und Arbeitsrecht lehrte und als Richter am Kammergericht und Senatspräsident arbeitete. Heinitz war von 1961-1963 Rektor der Freien Universität, Hirsch, der im Exil zum Begründer des modernen türkischen Handelsrechts geworden war, von 1953-1955. Wichtige Impulse gingen u. a. von dem Zivilrechtler Arwed Blomeyer, dem Strafrechtler Hermann Blei und dem Öffentlichrechtler Karl August Bettermann aus. Die Studentenbewegung in den sechziger Jahren führte zu einer Politisierung auch des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Der Rechtshistoriker und Publizist Uwe Wesel hat diese Zeit mit geprägt und wurde kurz nach seiner Berufung als junger Dozent 1969 Vizepräsident der Freien Universität.

In dieser Zeit lehrten auch der spätere Bundespräsident Roman Herzog and der langjährige Bundestagsabgeordnete Rupert Scholz an der Freien Universität. Das politische Geschehen in der nunmehr vereinten Bundeshauptstadt Berlin wird von Politikern/innen mitbestimmt, die ihr Jurastudium an der Freien Universität absolviert haben oder, wie Dieter Heckelmann, erst Präsident der Freien Universität, später Berliner Innensenator wurden.

Viele Professoren/innen des Fachbereichs Rechtswissenschaft haben als Verfassungsrichter/innen die Rechtswirklichkeit mitgeprägt. Sowohl der vormalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, als auch seine Vorgängerin und spätere Präsidentin des Goethe-Instituts, Jutta Limbach, waren Professoren/innen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin. Die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts Lerke Schulze-Osterloh war Privatdozentin des Fachbereichs.

Mehrere derzeit aktive Juraprofessoren/innen waren oder sind Mitglieder des Kammergerichts Berlin, des Oberverwaltungsgerichts Berlin und Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, darunter zwei der bisherigen Präsidenten.