Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundpflichten Arbeitsschutz
Der Unternehmer/Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen. Die Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz und Unfallverhütungsvorschrift (GUV-V A 1).
An der Freien Universität ist das Präsidium für die Organisation des Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutzes verantwortlich. Es hat Teile dieser Verantwortung auf die Dekane, geschäftsführenden Direktoren, die Vorsitzenden der Institutsräte der Zentralinstitute, die Leiter der Zentraleinrichtungen und der Universitätsbibliothek, die Hochschullehrer, Abteilungsleiter der ZUV sowie die Leiter der Teams zur Unterstützung des Präsidiums übertragen (Rundschreiben V 03/05 vom 13.01.2005). Die Verantwortlichen haben den betrieblichen Arbeitsschutz in ihrem Verantwortungsbereich entsprechend zu organisieren.
Dazu gehört die Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen für die im Verantwortungsbereich anfallenden Tätigkeiten zu erstellen und die festgelegten Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten sowie das Ergebnis der Überprüfung zu dokumentieren.
Es besteht eine Unterweisungspflicht für die betroffenen Beschäftigten. Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen, sie muss dokumentiert werden.
Persönliche Schutzausrüstung ist den Beschäftigten in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen, die Kosten dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden. Die Beschäftigten haben die Pflicht, die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem verantwortlichen Vorgesetzten zu melden.
Für die Beschäftigten besteht eine Unterstützungspflicht, d. h. festgestellte unmittelbare Gefahren sowie jeden an den Schutzvorrichtungen und Schutzsystemen festgestellten Defekt müssen die Beschäftigten unverzüglich dem Vorgesetzten melden.
Die Dienststelle Arbeitssicherheit und den betriebsärztlichen Dienst finden Sie unter: