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Ankündigung: Seminar im öffentlichen Recht "Nachhaltigkeit im öffentlichen Recht" bei PD Dr. Dr. Markus Beham

News vom 12.02.2024

Seminar im öffentlichen Recht: Nachhaltigkeit im öffentlichen Recht

SoSe 2024

PD Dr. Dr. Markus P. Beham, LL.M. (Columbia)

(markus.beham@uni-passau.de)

 

So vielbemüht der Begriff der Nachhaltigkeit wie auch jener der nachhaltigen Entwicklung ist, so diffus kann dieser zugleich erscheinen, mag er doch eine Vielzahl unterschiedlicher Annahmen implizieren: von der schlichten Längerfristigkeit von Maßnahmen bis hin zu konkreten umweltpolitischen Maßnahmen, wie der sorgsame Umgang mit Ressourcen, die Bekämpfung des Klimawandels, die Reduktion des Energieverbrauchs oder CO2-neutrale Produktion. Heute erweckt der Nachhaltigkeitsbegriff vor allem auch die Vorstellung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen als politisches Programm.

Dass der Versuch, Umweltprobleme sektoral in einzelnen Rechtsgebieten zu lösen, bisher nicht den erzielten Effekt gebracht hat, wird anhand der aktuellen gesellschaftlichen Debatte über die Klimakrise deutlich. Hier setzt der Begriff des Nachhaltigkeitsrechts an, der zugleich juristischer Denkansatz und methodische Perspektive sein will. Es geht um die Perspektivenumkehr weg von den einzelnen Rechtsdisziplinen hin zu den politischen Zielen, mithin auf den aktiven kontinuierlichen Dialog mit anderen Disziplinen. Gerade das öffentliche Recht nimmt hier mit seiner gesellschaftlichen Lenkungsfunktion eine besondere Vorrangstellung ein.

Das Seminar im SS 2023/2024 soll eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Frage nach der Bedeutung von Nachhaltigkeit im öffentlichen Recht ermöglichen und die Studierenden mit nachhaltigkeitsrechtlichen Regulierungsansätzen vertraut machen.

Eine Vorbesprechung für das Seminar findet am Montag, dem 26. Februar von 11:00 bis 12:00 Uhr per Zoom statt (https://uni-passau.zoom-x.de/j/69915578161?pwd=N2NZMVAvN1BuZWdZUy8yRWZHMGxkUT09). Bitte melden Sie sich unter Angabe von bis zu drei Themenwünschen bei Frau Oelstrom (sekretariat.aust@rewiss.fu-berlin.de) für die Vorbesprechung an. 

Vorläufige Themenliste

I. Grundlagen

1. Die Genese des Konzepts nachhaltiger Entwicklung vom Brundtland-Bericht hin zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen: politische Zielsetzung oder rechtliches Leitprinzip? (vergeben)

2. „Naturwissenschaftsrecht“: Die Nutzbarmachung naturwissenschaftlicher Konzepte im öffentlichen Recht

3. Rechte von Tieren und Natur: Vor- und Nachteile der Vermittlung von Rechtssubjektivität gegenüber bloßen Ge- und Verbotsnormen (vergeben)

II. Staatsrecht

4. Art. 20a GG nach dem Klimabeschluss des BVerfG als „Nachhaltigkeitsstaatsziel“ (vergeben)

5. Die Bedeutung der Ausrufung des „Klimanotstands“ durch das Bundesland Berlin (vergeben)

6. Der Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes und seine Bedeutung für die Länder

III. Verwaltungsrecht

7. Nachhaltigkeit als Berücksichtigungsgebot des Planungsrechts im BauGB unter Berücksichtigung von § 13 KSG

8. Möglichkeiten zur Berücksichtigung „zukünftiger Generationen“ im Verwaltungsermessen

9. Das Verwaltungsverfahren als Instrument für „Klimaklagen“: Chancen und Hürden

IV. Öffentliches Wirtschaftsrecht

10. Handreichungen des BAFA als Regelungstechnik des LkSG

11. Neue Sanktionsregime im Lieferkettenrecht: Ausschluss von der Beschaffung, „naming and shaming“ und Zwangsgeld

12. Sektorales Lieferkettenrecht auf Unionsebene: Ein Vergleich von Entwaldungs-VO und Konfliktmineralien-VO

13. Die Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte im Vergaberecht

V. Mehrebenensystem

14. Völkerrechtsfreundliche Interpretation als Hebel für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im nationalen deutschen Recht (vergeben)

15. Unionsrechtliche Obliegenheiten in EUV, AEUV und GRC zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im nationalen deutschen Recht

16. Einflüsse der Rechtsvergleichung auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeit im deutschen Recht unter Berücksichtigung ausländischer Gerichtsverfahren (vergeben)

Aktualisiert 29.02.2024

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