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Recht Aktuell: Bundesverfassungsgericht entscheidet für den Klimaschutz

News vom 30.04.2021

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in seinem Beschluss vom 24. März 2021 über Klimaklagen und erlöst den Klimaschutz aus seinem verfassungsrechtlichen Schattendasein.

Vor allem das Staatsziel des Art. 20a GG wird aus seinen bisherigen „Dornröschenschlaf“ wachgeküsst, überdies wird der Zugang zum Gericht erweitert, ein Grundrecht auf das ökologische Existenzminimum anerkannt und eine neue, über die Grundrechte (insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG) vermittelte „intertemporale Freiheitssicherung“ eingeführt (dazu die Beiträge Klimabeschluss des BVerfG).

Zu diesem Beschluss hat Prof. Calliess kürzlich eine erste rechtliche Einschätzung gegeben. Diese können Sie hier abrufen: ZUR (6) 2021, 355-357. Zur Diskussion über den grundrechtlichen Weg des BVerfG im Klimabeschluss finden sich in diesem Beitrag und den Kommentaren einige vertiefende Überlegungen.

Nach den rechtlichen Folgen fragt Prof. Calliess ganz konkret in seinem Beitrag "Verfassungsänderung durch die Hintertür?" in der FAZ.

Einen guten Überblick über den Hintergrund der Klimaklagen bietet dieser ZDF Beitrag von planet e, in dem unter anderem auch Prof. Calliess die Bedeutung des Klimabeschlusses des BVerfG in den Kontext einordnet.

Im JuS-Kurzinterview leuchtet Prof. Dr. Christian Calliess die dogmatischen Herausforderungen und deren Handhabung in der Prüfungssituation aus.

Interessant ist in diesem Kontext vielleicht auch der Beitrag "Abstand halten!" sowie ein Interview zum Klimaschutz und Verfassungsrecht

Zur Vertiefung ist vielleicht auch der kürzlich erschienene Berliner Online Beitrag Nr. 129 von Prof. Calliess mit dem Titel "Möglichkeiten und Grenzen eines "Klimaschutz durch Grundrechte" (Klimaklagen) - Zugleich ein Beitrag zum Vorschlag von Ferdinand von Schirach" geeignet. Der Beitrag untersucht die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen, die deutsche und europäische Grundrechte im Kontext der Klimapolitik spielen können. Er plädiert im Ergebnis für ein einklagbares prozedurales Grundrecht auf Umweltschutz sowie – mit Blick auf die planetaren Grenzen (im Klimaschutz: 1,5-2 Grad-Ziel) – die Anerkennung eines Grundrechts auf das ökologische Existenzminimum, das eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast in sich trägt. Die Berliner Online Beiträge sind hier abrufbar.

Außerdem war Prof. Calliess im Podcast "ELSA-cast" des ELSA-Münster e.V. zu Gast und sprach in der Folge "Ein Umwelt(grund)recht - Gibt es das?" unter anderem über den Klimabeschluss. Die Folge vom 4. April 2023 ist hier abrufbar.

In Ergänzung finden Sie hier eine Einführung in das Umweltrecht und das Klimarecht der Europäischen Union.

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