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Rückblick auf die Woche der Umwelt: Weltrettung durch die Gerichte? Klimaschutz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Woche der Umwelt

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News vom 25.06.2024

Prof. Dr. Christian Calliess hat auf der von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) veranstalteten Woche der Umwelt mit Bürgerinnen und Bürgern auf einem Panel zusammen mit Lisa Hörtzsch (Baumann Rechtsanwälte Leipzig) und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt (Gründer und Leiter der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig und Berlin) über die Chancen von Klimaklagen wie dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts und dem jüngsten EGMR-Urteil zu der Klage der Schweizer „Klimaseniorinnen“ diskutiert. 

Prof. Calliess wies in diesem Kontext auf folgende Aspekte hin: Befürworter von Klimaklagen haben gute Gründe auf ihrer Seite. Diese überzeugen mit Blick auf die Gewaltenteilung im demokratischen Rechtsstaat vor allem insoweit, als es um konkrete Umsetzungs- und Vollzugsdefizite im Recht und nicht um ein abstraktes Einklagen politischen Handeln geht. In diesen Fällen werden die Einzelnen für die Durchsetzung des Klima- und Umweltrechts mobilisiert, damit das "law in the books" zum "law in action" wird. Dementsprechend geht es in den erfolgreichen Klimaklagen um die Umsetzung des Pariser Abkommens, korrespondierender verfassungsrechtlicher Vorgaben (z.B. aus Art. 20a GG) sowie die Einhaltung der diese konkretisierenden Klimaschutzgesetze (siehe dazu den LTO-Beitrag "Brau­chen wir ein neues Kli­ma­grund­recht?" von Prof. Calliess).

Mit seiner Entscheidung „Klimaseniorinnen gegen die Schweiz“ ermöglicht nunmehr auch der EGMR auf der europäischen Ebene Klimaklagen. Nachdem der Luxemburger EuGH an seiner restriktiven Linie bei der Bestimmung der Klagebefugnis des Art. 263 Absatz 4 AEUV festgehalten und die gerichtliche Zuständigkeit damit im Sinne des bevorzugten dezentralen Rechtsschutzes auf die nationalen Gerichte verlagert hatte, setzt das Straßburger Gericht damit im europäischen Verbund der Verfassungsgerichte einen wichtigen Impuls. Dabei überzeugt die Entscheidung vor allem hinsichtlich der Erstreckung der grundrechtlichen Schutzpflichten auf den Klimaschutz, im Zuge derer rahmenartige Vorgaben für ein geeignetes und wirksames verbindliches Schutzkonzept abgeleitet werden, das sich gerichtlich durch Klimaklagen überprüfen lässt. Daraus lässt sich in Übereinstimmung mit Vorschlägen aus der Rechtswissenschaft auf die Notwendigkeit einer Leitgesetzgebung im Bereich des Klimaschutzes inklusive eines effektiven Monitoringsystems schließen. Mit der in methodischer Hinsicht gewagten Öffnung der Beschwerdebefugnis des Art. 34 EMRK für Klimaverbandsklagen betritt der EGMR ebenso unsicheres Neuland wie mit seiner Auslegung des Art. 6 EMRK, nach der die Vertragsstaaten im Klimaschutz Verbandsklagen ermöglichen müssen. Gleichwohl bewegt sich der EGMR sowohl prozessual als auch materiellrechtlich mit dem Kompass von in Wissenschaft und Praxis etablierten Instituten. Damit vermeidet er die Entwicklung einer dogmatisch nur schwer nachvollziehbaren, wenn auch innovativen Konstruktion, wie sie das BVerfG mit der "intertemporalen Freiheitssicherung“ (siehe dazu den Berliner Online-Beitrag Nr. 146) in die Welt setzte.

Mehr zur Woche der Umwelt finden Sie hier.

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