Seminar
Das Fahrrad im Recht
Seminar im Öffentlichen Recht zur urbanen Verkehrswende
Im Wintersemester 2023/24 veranstaltet Herr Prof. Dr. Torben Ellerbrok ein Seminar zum Thema
„Das Fahrrad im Recht“
Das Fahrrad als zentrales Fortbewegungsmittel für eine zukunftsorientierte, klimafreundliche Mobilität soll dabei als Anknüpfungspunkt dienen, maßgebliche öffentlich-rechtliche Determinanten einer urbanen Verkehrswende zu behandeln. Hierbei werden Fragen der Regelungskompetenzen auf europäischer und nationaler Ebene ebenso relevant wie eine Analyse der verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten zur direkten oder indirekten Förderung des Radverkehrs, insbesondere im Straßen-, Straßenverkehrs- und Baurecht. Ferner sind verschiedene Impulse aus der gesellschaftlichen Sphäre – von Critical Mass-Demonstrationen über die Initiative von „Radentscheiden“ bis hin zu einer Mitwirkung in den Berliner „FahrRäten“ – näher zu beleuchten und aus rechtlicher Perspektive einzuordnen. Studierende mit Interesse am Öffentlichen Recht haben daher die Möglichkeit, aus einem breiten Themenspektrum zu wählen. Vertiefte verwaltungsrechtliche Vorkenntnisse sind nicht für alle Themen notwendig.
Das Seminar wird als Blockseminar im Januar 2024 abgehalten. Die schriftlichen Ausarbeitungen sind bis zum 22. Dezember 2023 einzureichen.
Im Einzelnen werden folgende Themen angeboten (zur Themenliste als PDF-Datei):
A. Kompetenzverteilung und Steuerungsebenen
Thema 1: Zuständigkeiten und Regelungsansätze der Europäischen Union bei der Gestaltung einer urbanen Verkehrswende
Thema 2: Die Verteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen für die Verkehrspolitik im Grundgesetz – Regelungen und Bewertung im Hinblick auf eine urbane Verkehrswende
Thema 3: Gefahren für das grundgesetzliche Kompetenzgefüge durch Finanzhilfen am Beispiel der Bundesförderung von Radschnellwegen (§ 5b FStrG)
Thema 4: Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (§ 16 BerlMobG) und der Radverkehrsplan (§ 40 BerlMobG) – Einordnung als planerische Steuerungsinstrumente und Bewertung
B. Gesellschaftliche Impulse zur Förderung des Radverkehrs
Thema 5: Die Zulässigkeit kommunaler Bürgerbegehren für einen „Radentscheid“ – insbesondere im Hinblick auf die Verteilung der Rechtsetzungskompetenzen
Thema 6: Demokratischer Mehrwert und Grenzen partizipativer Bürgerbeteiligung am Beispiel der FahrRäte (§ 37 Abs. 7 und 8 BerlMobG)
Thema 7: Critical Mass – Möglichkeiten und Grenzen von Fahrraddemonstrationen
C. Direkte Radverkehrsförderung: Straßen- und Straßenverkehrsrecht
Thema 8: Wann ist ein Rad ein Rad? Der Begriff des Fahrrads im Straßen- und im Straßenverkehrsrecht vor dem Hintergrund von Werbefahrrädern, Bierbikes und Pedelecs
Thema 9: Innovative Verwaltung – Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen für eine experimentierende Verwaltung am Beispiel von Pop-Up-Radwegen und Shared Space
Thema 10: Stupsende Verwaltung (Nudging) – Weiche Steuerungsmechanismen der Verwaltung zur Förderung und Lenkung des Radverkehrs am Beispiel von Wegeleitsystemen
Thema 11: Fahrradstraßen und Fahrradzonen (§ 45 Abs. 1i StVO) als Priorisierung – auch im Hinblick auf Rechtsschutzmöglichkeiten von Anwohner:innen und Händler:innen
Thema 12: Verteilungskonflikte um den öffentlichen Raum: Stationäre und nicht-stätionäre Leihfahrräder in Berlin
Thema 13: „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ als Zweck des Straßenverkehrsrechts und seine Bedeutung für den Radverkehr
D. Indirekte Radverkehrsförderung: Bau-, Immissionsschutz- und Steuerrecht
Thema 14: Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten der Verwaltung zur Förderung des Radverkehrs
Thema 15: Radverkehrsförderung als Bestandteil von Luftreinhalteplänen gem. § 47 Abs. 1 BImSchG und Lärmaktionsplänen gem. § 47d Abs. 1 BImSchG
Thema 16: Das Steuerrecht als Regelungsmaterie zur Förderung des Radverkehrs