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Seminar im Staatshaftungsrecht

Es sind noch Plätze frei!

News vom 23.03.2021

Seminar im Sommersemester 2021: Staatshaftungsrecht

Im Sommersemester 2021 veranstaltet Herr Prof. Dr. Markus Heintzen ein Seminar im Staatshaftungsrecht. Das Seminar wird als Blockveranstaltung im Sommer 2021 durchgeführt. Es sind noch Plätze frei. Ein Termin für eine weitere Vorbesprechung über Webex wird noch bekanntgegeben. Interessierte können sich mit einer E-Mail an markus.heintzen@fu-berlin.de für das Seminar anmelden, gerne auch schon für eines der folgenden, noch offenen Themen:

Aktuelles

1. Staatshaftung für Auslandseinsätze (Oberst Klein) vergeben
2. Staatshaftung für Corona Maßnahmen (insb. Betriebsschließungen) vergeben

3. Haftung für legislatives Unrecht (Mietendeckel und Corona als aktuelle Anlässe)

Dogmatische Fragen

4. Getrennte Rechtswege im Staatshaftungsrecht: Gründe, Probleme, Ausblick (ggf. neue Ansätze durch § 41 VwGO-E)
5. Amtshaftung für das Handeln Privater (Beliehene, Verwaltungshelfer und private Unternehmer), insb. Entwicklung der BGH-Rechtsprechung
6. Handlungs- und Erfolgsunrecht im Staatshaftungsrecht
7. Passivlegitimation/haftende Körperschaft (Anstellungs- vs. Anvertrauenstheorie)
8. Verweisungsprivileg des § 839 I 2 BGB: (Un-)Sinn und (verbleibende) Reichweite
9. Der enteignungsgleiche Eingriff nach dem Nassauskiesungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts
10. Staatshaftung in der DDR und partielle Fortgeltung des StHG-DDR in ostdeutschen Bundesländern
11. Haftung für überlange Gerichtsverfahren (EGMR, §§ 98 ff. GVG)

Internationale Bezüge

12. Vergleich des deutschen mit dem französischen Staatshaftungsrecht
13. Der (ungeschriebene) unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch (insb. dogmatische Einordnung in das deutsche Staatshaftungsrecht)
14. Staatshaftung nach der EMRK

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