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Hausarbeit Verwaltungsrecht Nachtrag

News vom 23.02.2022

Liebe Bearbeiter*innen,

bitte beachten Sie folgenden Nachtrag zum Bearbeitungsvermerk (Nr. 3):

„Sofern und soweit es für Ihre Lösung auf die genannten AV Schulbesuchspflicht ankommt, ist von deren fortbestehender Wirksamkeit auszugehen und Nr. 12 Abs. 1 S. 2 außer Acht zu lassen.“

Mit freundlichen Grüßen

i. A. Georg Fritz

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