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Übung im Öffentlichen Recht im Sommersemester 2015 - Rückgabe der Dritten Klausur und Remonstration

News vom 12.07.2015

Rückgabe der Dritten Klausur und Remonstration

Gegen die Bewertung der Dritten Klausur können nur solche Bearbeiter remonstrieren, die der Klausurbesprechung am 16.07.2015 beiwohnen und sich dies vom Übungsleiter zum Ende der Besprechung schriftlich bestätigen lassen.

Remonstrationen werden nur bis zum 30.07.2015 entgegengenommen.

gez. Professor Heintzen

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