Übung im Öffentlichen Recht - Besprechung der Ersten Klausur und Remonstration
News vom 19.05.2015
Gegen die Bewertung der Ersten Klausur können nur solche Bearbeiter remonstrieren, die der Klausurbesprechung am 21.05.2015 beiwohnen und sich dies vom Übungsleiter zum Ende der Besprechung schriftlich bestätigen lassen.Remonstrationen werden nur bis zum 04.06.2015 entgegengenommen.
gez. Professor Heintzen