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Nr. 1/08 Heike Krieger: Die Reichweite der Grundrechtsbindung bei nachrichtendienstlichem Handeln

Heike Krieger – 2008

Titel
Nr. 1/08 Heike Krieger: Die Reichweite der Grundrechtsbindung bei nachrichtendienstlichem Handeln
Verfasser
Heike Krieger
Datum
2008
Art
Text
Format
application/pdf

Autorin: Heike Krieger

Jahr: 2007

Sprache: Deutsch

Themenbereiche: Grund- und Menschenrechte

 

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Vorschau:

Alle Staatsgewalt ist grundrechtsgebunden. Die umfassende Grundrechtsbindung stellt das Grundgesetz unmissverständlich in Art. 1 Abs. 3 GG klar. Doch sagt diese prinzipielle Feststellung noch nichts über die genaue Reichweite der Grundrechte im Einzelfall aus, denn Art.1 Abs. 3 GG bindet die Staatsgewalt nur soweit an die Grundrechte, wie diese gelten. Inwieweitgelten die Grundrechte aber, wenn der Bundesnachrichtendienst auf fremden Hoheitsgebiettätig wird? Sind Informationen verwertbar, die von fremden Geheimdiensten unter Verstoßgegen die Grundrechte erhoben wurden? Diese Frage sind für Tätigkeit und Reform der Nachrichtendienste erheblich. Ich will Ihnen im Folgenden meine Einschätzung dazu darlegen.