Autorin: Heike Krieger
Jahr: 2007
Sprache: Deutsch
Themenbereiche: Grund- und Menschenrechte
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Vorschau:
Alle Staatsgewalt ist grundrechtsgebunden. Die umfassende Grundrechtsbindung stellt das Grundgesetz unmissverständlich in Art. 1 Abs. 3 GG klar. Doch sagt diese prinzipielle Feststellung noch nichts über die genaue Reichweite der Grundrechte im Einzelfall aus, denn Art.1 Abs. 3 GG bindet die Staatsgewalt nur soweit an die Grundrechte, wie diese gelten. Inwieweitgelten die Grundrechte aber, wenn der Bundesnachrichtendienst auf fremden Hoheitsgebiettätig wird? Sind Informationen verwertbar, die von fremden Geheimdiensten unter Verstoßgegen die Grundrechte erhoben wurden? Diese Frage sind für Tätigkeit und Reform der Nachrichtendienste erheblich. Ich will Ihnen im Folgenden meine Einschätzung dazu darlegen.