Übung im Strafrecht
Übung im Strafrecht
Wintersemester 2010/2011
Zeit: Dienstag (16 - 18 Uhr, bei Klausuren: 16 - 20 Uhr)
Ort: Hörsaal I (Van't-Hoff-Str. 8, bei Klausuren: Mensa II /Silberlaube)
Terminplan
13.07.10 Ausgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit (Text s. Link /fb9/einrichtungen/we2/professoren/ls_hoffmannholland/veranstaltungen/1011WS/U_Strafrecht/Hausarbeit_WS_2010-11.pdf)
(zum Ende der LV von Herrn Univ.-Prof. Dr. Rogall im HS I, 16-18h)
07.09.10 Abgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit
19.10.10 Einführung in die Übung
26.10.10 Fallbesprechung
02.11.10 1. Klausur (16-20 h, Mensa II)
09.11.10 Besprechung und Rückgabe der Hausarbeit
16.11.10 Fallbesprechung
23.11.10 Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur
30.11.10 Fallbesprechung
07.12.10 2. Klausur (16-20 h, Mensa II)
14.12.10 Fallbesprechung
20.12.10 - 01.01.2011 Akademische Ferien
04.01.11 Fallbesprechung
11.01.11 Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur
18.01.11 Fallbesprechung
25.01.11 3. Klausur (16-20 h, Mensa II)
01.02.11 Fallbesprechung
08.02.11 Fallbesprechung
15.02.11 Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur sowie Ausgabe der Scheine
Der Ausgabetermin der 2. (Ferien-)Hausarbeit, die zugleich die 1. Hausarbeit des Sommersemesters 2011 ist, ist Montag der 14. Februar 2011. Die Sachverhalte liegen bei der ehemaligen Auskunft in der Wandelhalle der Van't-Hoff-Str. 8 aus. Bei der Anfertigung der Hausarbeit ist dringend darauf zu achten, die gewünschte Zuordnung mit der entsprechenden Betitelung auf dem Deckblatt kenntlich zu machen (also ob die Arbeit für das Wintersemester 2010/2011 bei Prof. Dr. Hoffmann-Holland oder für das Sommersemester 2011 bei Herrn PD Dr. Kraatz zählen soll).
Lernhinweis zur 3. Klausur
In der 3. Klausur in der Übung im Strafrecht im Wintersemester 2010/11 an der Freien Universität Berlin werden Aspekte der
Amtsdelikte
einen Schwerpunkt darstellen.
Daneben können selbstverständlich auch andere Gebiete des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB, insbesondere Eigentums- und Urkundendelikte, Gegenstand der 3. Klausur sein.
Guten Lernerfolg!
Hinweis zu Remonstrationen
Remonstrationen zu den schriftlichen Arbeiten in der Übung im Strafrecht im Wintersemester 2010/11 werden nur zugelassen, wenn Sie binnen einer Woche nach Besprechung der jeweiligen Arbeit schriftlich (möglichst unter Angabe der Gründe, weshalb die Bewertung als fehlerhaft angesehen wird) eingereicht werden.