Wintersemester 2019/2020
Im kommenden Wintersemester 2019/20
biete ich für das Modul "Thematische Vertiefung" ein
Seminar zum Thema
„Notwendige Verteidigung und Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendverfahren – zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/1919 und 2016/800"
an.
Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1½ Zeilenabstand) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Gewünscht sind eine gründliche Literaturauswertung und eine kritisch-analytische, nicht rein deskriptive Herangehensweise. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt, soll keine Powerpoint-Präsentation, sondern ein Handout von einer Seite DIN A4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte des behandelten Themas zusammengestellt werden.
Die Veranstaltung wird als (Teil-)Blockseminar voraussichtlich am 29. und 30. November 2019 an der Freien Universität stattfinden. Anmeldungen werden ab sofort von Frau Bettina Witt an der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Boltzmannstraße 3, Raum 3329, bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen. Abgabetermin des schriftlichen Referates ist der 21. Oktober 2019 (Raum 3325, 10.30h-17.30h).
Seminarthemen
1. Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU) 2016/1919
2. Erweiterung des Katalogs der Fälle notwendiger Verteidigung
3. Zeitpunkt der Verteidigerbestellung / "Verteidigung der ersten Stunde"
4. Eilentscheidungsbefugnis der Staatsanwaltschaft
5. Antragsrecht des Beschuldigten und Belehrung
6. Qualifikation von Pflichtverteidigern
7. Möglichkeit des Verteidigerwechsels
8. Sicherungsverteidiger
9. Anpassungen der Rechtsbehelfe bei der notwendigen Verteidigung
10. Unmittelbare Anwendbarkeit oder richtlinienkonforme Auslegung der Richtlinie (EU)2016/800
11. Rolle, Aufgaben und Bericht der Jugendgerichtshilfe
12. Rechtsmittelerweiterung im Jugendstrafrecht
13. Stellung und Unterrichtung der Erziehungsberechtigten
14. Unterrichtung des Jugendlichen