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Sommersemester 2019

Im kommenden Sommersemester 2019

biete ich für das Modul "Thematische Vertiefung" ein

Seminar zum Thema

„Völkerstrafrecht"

an.

Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (in zweifacher Ausfertigung, 20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1½ Zeilenabstand auf Deutsch oder auf Englisch) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Gewünscht sind eine gründliche Literaturauswertung und eine kritisch-analytische, nicht rein deskriptive Herangehensweise. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt, soll keine Powerpoint-Präsentation, sondern ein Handout von einer Seite DIN A4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte des behandelten Themas zusammengestellt werden.

Die Veranstaltung wird als (Teil-)Blockseminar voraussichtlich am 14. und 15. Juni 2019 an der Freien Universität, Boltzmannstraße 3, Raum 1122 stattfinden. Anmeldungen werden ab sofort von Frau Bettina Witt an der Professur für Kriminologie und Strafrecht, Boltzmannstraße 3, Raum 3329, bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen. Abgabetermin des schriftlichen Referates ist der 14. Mai 2019.

 

 

Seminarthemen

 

  1. Staatenimmunität und persönliche Immunitäten vor der Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale und internationale Strafgerichte
  2. Amnestieregelungen in Bezug auf völkerrechtliche Verbrechen: Notwendige Übel von „Peace-Building“ und „Restorative Justice“ oder sekundäre Völkerrechtsbrüche?
  3. Staatliche Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen: Wie weit reicht die internationale Verfolgungszuständigkeit der Staaten und welche Verfolgungspflichten treffen sie?
  4. Das Beteiligungssystem an völkerrechtlichen Verbrechen: Einheitstäterkonzept, dualistisches Beteiligungssystem oder ein Beteiligungssystem sui generis?
  5. Joint Criminal Enterprise, Perpetrator-by-means und Mischformen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den völkerstrafrechtlichen und deutschen Täterschaftsformen
  6. Handeln auf Befehl und Zwangslagen als Ausschlussgründe für die völkerstrafrechtliche Verantwortung?
  7. Die Vorgesetztenstrafbarkeit im Völkerstrafrecht und ihre Umsetzung im nationalen Strafrecht: Ein Vergleich zwischen Art. 28 IStGH-Statut und § 4 VStGB.                          
  8. Die völkerstrafrechtliche Stellung juristischer Personen und privatwirtschaftlicher Unternehmen (von I.G.-Farben bis zu NEW TV S.A.L).
  9. Die Zurechnungsvoraussetzungen der Staatenverantwortlichkeit für völkerrechtliche Verbrechen: Sind die abweichenden Zurechnungsstandards von IGH und internationalen Strafgerichten Ausdruck einer Fragmentierung des Völkerrechts?
  10. Kriegsverbrechen im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt: Die Expansion völkerrechtlicher Straftatbestände zwischen Forderungen der Humanität und den Grenzen völkerstrafrechtlicher Rechtsfortbildung
  11. Aktuelle Rechtsfragen zum Völkermordtatbestand: Geschützte Opfergruppen, der subjektive Tatbestand und das Kontexterfordernis der „Elements of Crimes“ des IStGH
  12. Die völkerrechtliche Befugnis des UN-Sicherheitsrats zur Einsetzung völkerstrafrechtlicher Gerichte und ihre Grenzen
  13. „Internationalisierte Gerichte“ und „Hybrid Courts“: Ihre Rechtsgrundlagen, ihr Recht und ihre Bedeutung für die Entwicklung des Völkerstrafrechts
  14. Komplementäre Zuständigkeit des IStGH und die Wächterrolle internationaler Strafgerichtsbarkeit über staatliche Strafverfahren (das Beispiel des IStGH-Verfahrens gegen Saif Al-Islam Gaddafi und Abdullah Al-Senussi)