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Hinweise zu den Prüfungskolloquien im Wirtschafts- und Umweltstrafrecht

News vom 18.06.2024

Das Prüfungskolloquium „Wirtschafts- und Umweltstrafrecht A“ bei Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen findet statt an den folgenden Terminen:

  • Montag, 24. Juni 2024, 09:00-16:45 s.t. (Boltzmannstr. 3, R. 2202)
  • Donnerstag, 27. Juni 2024, 09:00-16:30 s.t. (HFB, Konferenzraum III).

Das Prüfungskolloquium „Wirtschafts- und Umweltstrafrecht B“ bei RA Prof. Dr. Thomas Grützner findet statt an dem folgenden Termin:

  • Freitag, 28. Juni 2024, 09:00-16:30 s.t. (HFB, Konferenraum I).

Zu beiden Prüfungskolloquien im Wirtschafts- und Umweltstrafrecht werden die folgenden Hinweise erteilt:

Nach § 13 Abs. 6 S. 7 SPO wird die Studienabschlussarbeit in einem ca. 15-minütigen Vortrag und einer ca. 15-minütigen Diskussion verteidigt.

Für die Gestaltung des Vortrags empfehlen wir Folgendes:

  • Führen Sie in die Problemstellung des Themas ein, greifen Sie dann aus Ihrer Studienabschlussarbeit ein oder zwei besonders interessante Einzelfragen heraus und konzentrieren Sie den Vortrag hierauf. Es wird kaum möglich sein, die ganze Arbeit innerhalb von 15 Minuten darzustellen.
  • Sie sind nicht an die Thesen Ihrer Studienabschlussarbeit gebunden. Vielmehr dient eine „Verteidigung“ gerade dazu, Hinweise aus den beiden Gutachten zu der Arbeit aufzugreifen und Darstellungen zu verbessern, die nicht so gut gelungen waren. Auch thematische Ergänzungen können sinnvoll sein (speziell, wenn sie in den Gutachten angeregt worden waren). Dabei wird berücksichtigt, dass der Zeitraum zur Einsichtnahme recht kurz war.
  • Halten Sie den Vortrag nach Möglichkeit frei. Damit zeigen Sie, dass Sie die Materie beherrschen, über die Sie sprechen. Stichwortkarten dürfen gerne benutzt werden.
  • Bitte entwerfen Sie ein Handout von ein bis maximal zwei Seiten, das die Gliederung Ihres Gedankenganges, einige Kernthesen und ‒ soweit sinnvoll oder für das Verständnis notwendig ‒ zentrale Gesetzesvorschriften oder Kernsätze einer wichtigen Gerichtsentscheidung im Wortlaut enthält.
  • Angesichts der Kürze der Vortragszeit ist eine PowerPoint-Präsentation nicht zwingend erforderlich. Es liegt gleichwohl in Ihrem freien Ermessen, ob sie eine PowerPoint-Präsentation nutzen.

 

In der anschließenden Diskussion wird an Ihren Vortrag und Ihre Studienabschlussarbeit angeknüpft. Gerade hier geht es darum, dass Sie Ihre Thesen „verteidigen“ ‒ oder auch unter einem neuen Gesichtspunkt verändert vertreten. Fragen können dabei von Carsten Momsen bzw. Thomas Grützner, von der/dem Beisitzenden und den anderen Teilnehmer:innen des Kolloquiums gestellt werden.

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