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Grundlegende sowie aktuelle Probleme der Tötungsdelikte - Seminar im Strafrecht im SoSe 2024 - Bundesanwalt Prof. Dr. Hartmut Schneider

News vom 11.03.2024

Grundlegende sowie aktuelle Probleme der Tötungsdelikte

Seminar im Strafrecht, Sommersemester 2024

Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof Professor Dr. Hartmut Schneider

Im Sommersemester 2024 wird Herr Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Hartmut Schneider ein Seminar zum Thema „Grundlegende sowie aktuelle Probleme der Tötungsdelikte“ im Modul „Thematische Vertiefung“ anbieten. Die Teilnehmendenzahl ist auf 14 Studierende beschränkt.

Eine Vorbesprechung wird am 18. März 2024 von 14:00-16:00 (c.t.) über WebEx-Meetings stattfinden. Einwahldaten werden noch über die Fachbereichswebsite bekanntgegeben. Die Teilnahme an der Vorbesprechung ist Bedingung für die Teilnahme am Seminar. In der Vorbesprechung werden Hinweise zur Erstellung der Seminararbeit gegeben. Außerdem wird Prof. Schneider die Seminarthemen vorstellen und seinen themenspezifischen Erwartungshorizont präsentieren.

Im Anschluss an die Vorbesprechung erfolgt die verbindliche Themenvergabe.

Die Vorstellung der Seminararbeiten wird verblockt stattfinden am 5. Juli 2024 und am
12. Juli 2024 jeweils von 10:00-16:00 (c.t.).

Anmeldungen zur Teilnahme an der Vorbesprechung richten Sie bitte an: lsmomsen@zedat.fu-berlin.de . Rückfragen richten Sie bitte an wiss. Mit. Marco Willumat unter m.willumat@fu-berlin.de .

Themen

Hinweise: Die mit * markierten Themen werden doppelt zur Bearbeitung ausgegeben.
Soweit ein Thema vergeben ist, wird dies nur auf der Website des Fachbereichs ausgewiesen.
Die Angaben im Vorlesungsverzeichnis sind nicht maßgeblich. Die Stichpunkte zu den Seminarthemen geben Schwerpunkte des angebotenen Seminarthemas wieder.

 

1. Die lebenslange Freiheitsstrafe im Lichte des Absolutheits-Exklusivitäts-Mechanismus nach
§ 211 StGB

—        Verfassungsrechtliche Grundaussagen zur lebenslangen Freiheitsstrafe

—        Konzepte zur Vermeidung lebenslanger Freiheitsstrafe aus übergeordneten Gründen der Einzelfallgerechtigkeit

 

2. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zum bedingten Tötungsvorsatz

—        Rechtsdogmatische Ausgangslage

—        „Gesamtbetrachtungslehre“

—        Vertrauensbasierte Abgrenzung zur Fahrlässigkeit

 

3. Ansätze zur inhaltlichen Konkretisierung der Motivgeneralklausel des § 211 Abs. 2 StGB

 

4. Strafrechtliche Bewertung von Partnerinnentötungen („Femizide“) de lege lata und de lege ferenda *

 

5. Zur Beachtlichkeit fremder sozio-kultureller Wertvorstellungen im Rahmen der Motivgeneralklausel - dargestellt an Fällen eines sogenannten „Ehrenmordes“ *

 

6. Die strafrechtliche Bewertung politisch motivierter Tötungen

 

7. Die klassischen Rechtsprobleme der grausamen Tötung nach § 211 Abs. 2 StGB 

8. Modifizierungen und Durchbrechungen des Koinzidenzprinzips beim Mordmerkmal der Heimtücke 

—        Fälle des unmittelbaren Übergangs vom Körperverletzungs- hin zum Tötungsvorsatz

—        Fälle fehlender Verteidigungschancen infolge des rasanten Tatablaufs  ab Versuchsbeginn

—        Locken in den Hinterhalt

 

9. Das heimtückespezifische Ausnutzungsbewusstsein - wirklich ein notwendiger Baustein des Mordmerkmals?

—        Geltungsgrund und Inhalt des Kriteriums

—        „Klassische“ Anwendungsfälle

—        Kritische Überlegungen zur Handhabung und zur Sachgerechtigkeit des Kriteriums

 

10. Die höchstrichterliche Normativierung der heimtückespezifischen Arglosigkeit des Tatopfers in Chantage-Konstellationen (BGH NStZ 2022, 288) *

 

11. Rechtsdogmatische Grundprobleme des Mordmerkmals der Verwendung gemeingefährlicher Mittel nach § 211 Abs. 2 StGB

—        Fragen zum Ausmaß sowie zur Intensität der Gefährdung

—        Abgrenzung zu Fällen einer „schlichten“ Mehrfachtötung

—        Professionelle Retter als Repräsentanten der Allgemeinheit

—        Einzugsbereich des Mordmerkmals bei privaten Rettern

 

 

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