Seminar im Versicherungsrecht Sommersemester 2016
News vom 01.02.2016
Ich werde im kommenden Sommersemester 2016 wiederum ein Seminar im Versicherungsrecht abhalten, in dem privat- und sozialversicherungsrechtliche Themen behandelt werden können. Darüber hinaus kommen auch haftungsrechtliche Themen in Betracht – wegen der Nähe zur Haftpflichtversicherung.
Das Seminar wird wie in den vergangenen Semestern als Blockseminar am Ende des Sommersemesters 2016 mit den mündlichen Vorträgen stattfinden – also im Juli 2016.
Interessierte Teilnehmer lade ich zu einer Informationsveranstaltung ein am
Donnerstag, den 11.02.2016,
16.00 - 18.00 Uhr ,
Hörsaal 2212, Boltzmannstraße 3.
Eine vorläufige Themenliste können Sie der Anlage entnehmen. Weitere sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Themen können abgesprochen werden.
Wer an dieser Informationsveranstaltung nicht teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, mich in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem Wintersemester 2015/2016 und dem Sommersemester 2016 anzusprechen, Boltzmannstr. 3, Raum 1108.
Eine Einführungsveranstaltung mit Hinweisen zur Bearbeitung propädeutischer Seminararbeiten wird zu Beginn des Sommersemesters 2016 stattfinden. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.
Prof. Dr. Helmut Schirmer
Telefon +49 30 838-52476
Fax +49 30 8384-52476
E-Mail : hschirm@zedat.fu-berlin.de
Themen zum Privatversicherungsrecht
- Rechtsfragen bei der Kürzungsbefugnis des VU aufgrund grober Fahrlässigkeit des VN
- Mehrfache Versicherung
- Neuwertversicherung
- Der Regress des Gebäudeversicherers gegen den Mieter
- Besonderheiten der Pflichtversicherung
- Haftung des VN für Dritte
- Vertretungsmacht des Versicherungsmaklers für den Versicherer?
- Erweiterter Aufwendungsersatz (§ 90 VVG)
- Kreditsicherung durch Sachversicherungen
Themen zum Sozialversicherungsrecht
- Versicherungsfreiheit wegen geringfügiger Beschäftigung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V
- Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 S. 1 SGB VII: Wie-Beschäftigung
- Der Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII