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Richtlinien für die Annahme von Doktoranden

1. Allgemeines

Eine Promotion ist keine beliebige Zusatzqualifikation; sie dient insbesondere nicht der Kompensation mäßiger Examensergebnisse. Vielmehr soll sie Absolventen, die ihre besondere juristische Leistungsfähigkeit im Examen unter Beweis gestellt haben, die Möglichkeit zu vertiefter rechtswissenschaftlicher Arbeit unter individueller Anleitung verschaffen. Dabei soll die Dissertation nicht lediglich vorhandenes Wissen zusammentragen, sondern neue Erkenntnisse produzieren.

Weil eine seriöse Betreuung nur bei einer überschaubaren Zahl von Promovenden möglich ist, können am Lehrstuhl nicht mehr als 8 Doktoranden betreut werden.

Vorrangig betreut werden Dissertationen der wissenschaftlichen Mitarbeiter.

Nicht betreut werden:

  - Promotionsvorhaben von FH-Absolventen
  - Promotionsvorhaben ausländischer Kandidaten ohne FU-Masterabschluss oder deutsches
    Staatsexamen
  - berufsbegleitende Promotionen (einschließlich "Teilzeit"-Promotionen in Anwaltskanzleien)


2. Betreuungsvoraussetzungen

Die Übernahme einer Promotionsbetreuung durch Prof. Dr. Bachmann erfolgt nur, wenn der Bewerber oder die Bewerberin

a)    sowohl die staatliche Pflichtfachprüfung als auch die universitäre Schwerpunktprüfung mindestens mit 10 Punkten („vollbefriedigend“) bestanden hat, und

b)    das Studium und/oder die Examina an der Freien Universität absolviert oder ein Examen mit der Note „gut“ oder „sehr gut“ abgelegt hat oder ein Exposé vorlegt, das mit den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls besonders gut verknüpft ist und eine vielversprechende Dissertation verheißt, und

c)    seine/ihre Fähigkeit zum Verfassen rechtswissenschaftlicher Texte durch eine vorzugsweise am Lehrstuhl betreute überdurchschnittliche Seminararbeit (Note "gut" oder besser) unter Beweis gestellt hat, und

d)    ausreichend Zeit für das Anfertigen der Dissertation mitbringt (keine Nebentätigkeit in Anwaltskanzleien), und

e)    die übrigen Promotionsvoraussetzungen des Fachbereichs erfüllt (bei Erfüllung der obigen Voraussetzungen in aller Regel der Fall).


Eine Promotion ausländischer Absolventen ohne deutsches Staatsexamen wird nur betreut, wenn der/die Absolvent(-in) zuvor ein Master-Studium an der Freien Universität absolviert hat und eine von Prof. Dr. Bachmann betreute und mit „sehr gut“ bewertete Master-Arbeit verfasst hat.


3. Bewerbungsverfahren

a) Wenn Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie um Ausfüllen und Einreichen der Bewerbungsunterlagen (ein hier abrufbares Bewerbungsformular nebst Lichtbild; tabellarischer Lebenslauf, Examenszeugnisse in einfacher Kopie; Seminararbeit oder Studienabschlussarbeit in einfacher Kopie). Dies kann gerne auch in elektronischer Form geschehen. Formlose Anfragen werden nicht bearbeitet.

b) Wenn die Bewerbung überzeugend ist, vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin, bei dem u.a. der Zeitrahmen, die Finanzierung und mögliche Dissertationsthemen besprochen werden. Die endgültige Themenvergabe erfolgt in Absprache zwischen dem Lehrstuhlinhaber und dem Doktoranden. Von Interessenten wird erwartet, dass sie eigene Vorstellungen über das mögliche Thema der Dissertation entwickeln. Dieses muss sich im Bereich der Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls bewegen (s. dazu die Beschreibung der Forschungsschwerpunkte auf der Internetseite).

c) Wenn sich Betreuer und Kandidat auf ein Betreuungsverhältnis geeinigt haben, obliegt es dem Kandidaten, die notwendigen Schritte zur Registrierung bzw. Einschreibung als Doktorand am Fachbereich vorzunehmen. Einzelheiten dazu sind der Promotionsordnung zu entnehmen.