Seminar: „Geschlechteridentität und Privatrecht“ (WiSe 23/24)
News vom 14.07.2023
Seminarankündigung
„Geschlechteridentität und Privatrecht“
im Wintersemester 2023/24
Das Seminar bietet anlässlich der laufenden rechtspolitischen Debatte um den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit Grundfragen der geschlechtlichen Selbstbestimmung einschließlich ihrer Verortung im gesellschaftstheoretischen und rechtswissenschaftlichen Diskurs. Neben einer Verortung im verfassungs-, unions- und menschenrechtlichen Rahmen der geschlechtlichen Selbstbestimmung wird es vor allem um die privatrechtstheoretische und -dogmatische Einordnung des Rechts auf Selbstbestimmung, die personenstandsrechtlichen Konsequenzen und die Auflösung von gesellschaftlichen Spannungslagen durch den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes gehen. Das Seminar möchte hierdurch einerseits einen Beitrag zu einem gesellschaftspolitisch schwach beleuchteten Bereich der geschlechtlichen Selbstbestimmung leisten und andererseits den Fachdiskurs über den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes bereichern. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf grenzüberschreitenden Sachverhalten und der kollisionsrechtlichen Einordnung der geschlechtlichen Selbstbestimmung liegen.
Sie können im Seminar die für die Erste Juristische Staatsprüfung erforderliche „Thematische Vertiefung“ (Seminar) erbringen. Das Seminar ermöglicht darüber hinaus die methodische Vorbereitung auf die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten und stellt daher eine gute Möglichkeit zur Vorbereitung auf die Studienabschlussarbeit dar.
Das Seminar wird verblockt voraussichtlich am 1. und 2. Februar 2024 abgehalten. Es wird eröffnet mit einer (virtuellen) Vorbesprechung am 16.10.2024 um 18:00 Uhr,in deren Rahmen die endgültige Themenvergabe erfolgt.
Interessierte können ab sofort Themenpräferenzen per E-Mail angeben (sekretariat.rentsch@rewiss.fu-berlin.de) oder eigene Themenvorschläge unterbreiten. Die Themenvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Die schriftlichen Arbeiten sind bis zum 12. Januar 2024 abzugeben. Die formalen und inhaltlichen Anforderungen werden im Rahmen der Vorbesprechung mitgeteilt.
Themenliste
„Geschlechteridentität und Privatrecht am Vorabend des Selbstbestimmungsgesetzes“
Grundlagen
- Geschlecht als Konstrukt – Ideengeschichte des Rechts auf geschlechtliche Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung der Privatrechtstheorie
- Rechtsmissbrauch und Missbrauch der Geschlechteridentität unter besonderer Berücksichtigung der mehrmaligen Änderungsmöglichkeit des Geschlechts unter dem SBGG-E
- „Status“ und Selbstbestimmung – Parallelen zwischen Geschlechtseintrag, Namensrecht und Staatsangehörigkeitsrecht
- Der grund- und menschenrechtliche Rahmen der geschlechtlichen Selbstbestimmung im Lichte des SBGG-E (ggf kombinierbar mit TV Nr. 6)
- Selbstbestimmungsrecht im binären Geschlechtersystem des Spitzensports – die internationale Bindung von Sportverbänden (ggf. kombinierbar mit TV Nr. 15)
Das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung
- Grenzüberschreitender Sachverhalte geschlechtlicher Selbstbestimmung und die Praxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union
- Das Internationale Privatrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung von Art. 7a EGBGB-E
- Das Internationale Zivilverfahrensrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung unter besonderer Berücksichtigung des Schweizer Bundesgerichts vom 8. Juni 2023 (5A_391/2021)
Das Privatrecht der geschlechtlichen Selbstbestimmung
- Die Erklärung zum Geschlechtseintrag unter § 2 ff. SBGG-E im Lichte allgemeiner Prinzipien des Personenstandsrechts
- Das Offenbarungsverbot unter § 13 SBGG-E und sein Verhältnis zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht
- Geschlechtseintrag und Name unter besonderer Berücksichtigung von § 10 SBGG-E
- Die Behandlung Minderjähriger unter dem SBGG-E
- Geschlechtliche Selbstbestimmung im Familien- und Abstammungsrecht unter besonderer Berücksichtigung von §§ 8 und 11 SBGG-E
- Geschlechtliche Selbstbestimmung und das private Hausrecht unter besonderer Berücksichtigung von § 6 Abs. 2 SBGG-E
- Geschlechtliche Selbstbestimmung und nationale Autonomie von Sportverbänden unter besonderer Berücksichtigung von § 6 Abs. 3 SBGG-E
- Geschlechtliche Selbstbestimmung und die „Geschlechter-Quote“ in Großunternehmen unter besonderer Berücksichtigung von § 7 SBGG-E