Aufbaukurs für Examenskandidaten/innen
Dozent/in | Prof. Dr. Martin Schwab/ Prof. Dr. Holger Schwemer/Prof. Dr. Gerhard Seher |
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Im Sommersemester 2012 werden wir gemeinsam eine Lehrveranstaltung anbieten mit
dem Titel:
Im Examen durchgefallen – Wie mache ich es besser?
Es handelt sich hierbei um einen Aufbaukurs für Examenskandidaten/innen, die im Examen mindestens einmal gescheitert sind und sich auf den nächsten Versuch vorbereiten. Mit diesem Kurs versuchen wir, auf das Phänomen zu reagieren, daß zahlreiche Examenskandidaten/innen
- zwar eine Fülle juristischer Detailkenntnisse angehäuft haben
- aber oft nicht wissen, wie man dies Wissen in der Klausur präsentiert, und zu wenig reflektiert haben, bei welchem Tatbestandsmerkmal bestimmte Problemstände im Rahmen des Subsumtionsvorgangs plaziert werden müssen („wo gehört was hin“?).
Der Kurs kann also nicht systematisch Wissenslücken füllen; er kann aber Strukturen und
Klausurtaktik vermitteln.
Das Ziel dieses Kurses besteht darin, daß die Teilnehmer/innen
- ihre Fertigkeiten bei der Methodik der Fallbearbeitung verbessern,
- ihre Sensibilität für die klausurrelevanten Probleme erhöhen;
- lernen, die Fallösung in kleinen Schritten zu entwickeln (man muß nicht gleich nach
dem großen umstrittenen Problem suchen; oftmals besteht man die Klausur schon dann,
wenn man Banalitäten einfach hinschreibt)
- und dabei den Glauben an ihre eigenen Fähigkeiten zurückgewinnen (das Selbstbewußtsein ist gewöhnlich erst einmal deutlich ramponiert, wenn man schwarz auf weiß mitgeteilt bekommt, daß es nicht gereicht hat).
Es soll eine neue Lernhaltung eingeübt werden, die nicht darauf blickt, möglichst viel Stoff in
möglichst kurzer Zeit im Gedächtnis zu speichern, sondern danach strebt, bereits bei der Wissensaufnahme zu überlegen, wie man das soeben Gelernte in einer Fallösung präsentieren
würde. Diese neue Lernhaltung soll so ausgerichtet sein, daß künftig nicht das Wissen, sondern das Normverständnis im Vordergrund steht. Denn die Kenntnis juristischer Problemstände hilft im Examen nicht weiter, wenn man diese nicht intellektuell durchdrungen hat. Nur wer die Zweifelsfragen gründlich reflektiert, hat eine Chance, ihre Relevanz in der Prüfungssituation zu erkennen.
Der Kurs ist auf ein ganzes Jahr (also nicht bloß auf ein Semester) angelegt, wird also aus dem Wintersemester 2011/12 fortgesetzt. Der Kurs wird das Zivilrecht (Dozent: Schwab), das Öffentliche Recht (Dozent: Schwemer) und erstmals auch das Strafrecht (Dozent: Seher) abdecken. Eine genaue Terminplanung, an welchen Kurstagen welches Fach gelehrt wird, wird den Teilnehmern/innen bei Kursbeginn ausgehändigt; die erste Kurseinheit ist in jedem Fall Zivilrecht. Der Kurs wird im Bedarfsfall in den Semesterferien fortgesetzt.
Der Kurs ist ein Spezialangebot für Examenskandidaten/innen, die an dem Examen mindestens einmal gescheitert sind. Er soll in einer Atmosphäre stattfinden, die geeignet ist, persönliches Selbstvertrauen aufzubauen. Es soll niemand Angst haben müssen, sich mit fehlerhaften Wortbeiträgen oder angeblich „dummen Fragen“ zu blamieren; und es soll niemand be-fürchten müssen, daß die Veranstaltung von exzellenten Kandidaten/innen dominiert wird und man selbst daneben immer kleiner wird. Teilnahmeberechtigt sind daher ausschließlich
Studierende, die
- mindestens einen erfolglosen Versuch unternommen haben, die Erste Juristische Staatsprüfung zu bestehen (es reicht ein erfolgloser Freiversuch);
- und nicht zwischenzeitlich die Prüfung bestanden haben.
Wer an dem Kurs teilnimmt, wird daher nur auf Personen treffen, die das gleiche Schicksal getroffen hat. Vor uns können sich die Teilnehmer/innen nicht blamieren; wenn wir auf gescheiterte Kandidaten/innen herabblicken würden, würden wir diesen Kurs nicht anbieten.
Die Teilnahme erfordert eine persönliche Anmeldung am Lehrstuhl Prof. Schwab, entweder per E-Mail (lsschwab@zedat.fu-berlin.de), telefonisch (030/83852137), brieflich (Van´tHoff-Str. 8, 14195 Berlin) oder im Wege der persönlichen Vorsprache am Lehrstuhl Prof. Schwab. Anmeldeschluß ist Dienstag, der 10. April 2012. Pro Fach finden mindestens sieben Termine statt; der Veranstaltungsort und die einzelnen Termine werden ausschließlich den angemeldeten Teilnehmern/innen bekanntgegeben. Es findet eine Einlaßkontrolle statt, bei der die angemeldeten Teilnehmer/innen einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein, Reisepaß etc.) und den Bescheid vorlegen müssen, in dem ihnen das Nichtbestehen des Examens mitgeteilt wurde. Letzteres dient nicht der Schikane, sondern soll.gewährleisten, daß die im Examen Gescheiterten wirklich unter sich bleiben.
Prof. Dr. Martin Schwab Prof. Dr. Holger Schwemer
Prof. Dr. Gerhard Seher