Wintersemester 2014/15
Seminar zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht: Private Durchsetzung von Wettbewerbsregeln und ihr Verhältnis zur öffentlichen Durchsetzung
Im Wintersemester 2014 biete ich ein Seminar zum deutschen und europäischen Wettbewerbsrecht an. Die EU hat vor kurzem eine Richtlinie zu privaten Schadensersatzklagen bei Kartellschäden verabschiedet. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Jahre in deutsches Recht umzusetzen. Die privatrechtliche Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften wird damit neu strukturiert. In Deutschland werden zahlreiche Änderungen erforderlich sein, um diese Vorgaben im deutschen Zivilrecht und Zivilprozessrecht umzusetzen. Das Wirtschafts- und das Justizministerium stellen bereits jetzt erste Überlegungen hierzu an. Die durch die Richtlinie aufgeworfenen Fragen werden den Gesetzgeber und die Praxis in den nächsten zwei Jahren intensiv beschäftigen.
Die Richtlinie steht an der Schnittstelle des europäischen Wettbewerbsrechts und des nationalen Privatrechts. Die Themen berühren Kernbereiche des BGB – wie z.B. den Gesamtschuldnerausgleich, Fragen des Schadensersatzes und Vermutungsregeln; aber stets im Zusammenspiel mit wettbewerbsrechtlichen Vorgaben von europäischer Ebene. Sie geben ferner Anlass für Rechtsvergleichung. Studierende, die an diesem Seminar teilnehmen, werden an höchst praxisrelevanten Fragen arbeiten – und an Fragen, für die es noch keine vorgefertigten Lösungen gibt, die eine wissenschaftliche Bearbeitung daher lohnen.
Das Seminar wird von einer Veranstaltung begleitet, in der Gelegenheit besteht, die bearbeiteten Fragen mit Praktikern zu diskutieren.
Das Seminar hat propädeutischen Charakter und richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht, Unterschwerpunkt Wirtschaftsrecht. Es wird ein Seminarschein erteilt, der die Teilnahme an der Schwerpunktbereichsprüfung ermöglicht (§ 20 Abs. 2 S. 1 StudienO FU Berlin).