Aktuelle Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbsrechts – Digitalisierung und privater Kartellschadensersatz
News vom 11.02.2018
Im Sommersemester 2018 biete ich ein Seminar zu aktuellen Fragen des deutschen und europäischen Wettbewerbs- (bzw. Kartell-)rechts an.
Es richtet sich insbesondere an Studierende, die sich für den Schwerpunktbereich Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht interessieren (Unterschwerpunkt Wettbewerbs- und Regulierungsrecht). Die Teilnahme am Seminar soll zugleich als Vorbereitung für die Studienabschlussarbeit dienen.
Die Themenschwerpunkte des Seminars sind so ausgewählt, dass keine Vorkenntnisse im Kartellrecht erforderlich sind – wohl allerdings die Bereitschaft, sich im Rahmen der Seminararbeit in Grundfragen des Kartellrechts einzuarbeiten.
Die kartellrechtliche Erfassung der mit der Digitalisierung einhergehenden neuartigen Machtprobleme steht im Mittelpunkt der gegenwärtigen wettbewerbspolitischen Diskussion. Google, Amazon und Facebook haben in ihren jeweiligen Kernmärkten starke Machtpositionen erlangt und stehen immer wieder im Verdacht, diese missbräuchlich auszunutzen. Digitale Plattformen fordern in verschiedener Hinsicht die bisherige wettbewerbsrechtliche Systematik heraus. Der Zugriff auf Daten spielt im Wettbewerb eine immer größere Rolle und geht mit neuen Wettbewerbsgefährdungen einher. Auf europäischer und auf deutscher Ebene werden Überlegungen zum Umgang mit diesen neuen Gefährdungen angestellt. Sie bilden einen Themenschwerpunkt des Seminars.
Der andere Themenschwerpunkt ist das Recht des Kartellschadensersatzes. Es spielt in der Praxis eine immer größere Rolle: Kartellgeschädigte klagen immer öfter große Beträge an Kartellschadensersatz ein. Viele Rechtsfragen sind bislang aber ungeklärt. Die Umsetzung der Vorgaben der europäischen Kartellschadensersatz-Richtlinie mit der 9. GWB-Novelle hat einen neuen rechtlichen Ausgangspunkt geschaffen, jedoch keineswegs alle Rechtsfragen geklärt. Das Kartellschadensersatzrecht ist nicht nur von hoher Praxisrelevanz. Als Sonder-Deliktsrecht ist es für Studierende auch gut zugänglich.
Die Zahl der Seminarteilnehmer ist auf 20 begrenzt.
Eine Vorbesprechung mit Themenvergabe findet statt am
Montag, 12.02.2018 um 14:00 Uhr in Raum 2202.
Um eine kurze Voranmeldung für die Vorbesprechung per E-Mail (IWWR@zedat.fu- berlin.de) wird gebeten.
Im Rahmen der Vorbesprechung werden ausführliche Hinweise zum Einstieg in die jeweiligen Themen sowie allgemein zum wissenschaftlichen Arbeiten und zum erfolgreichen Verfassen einer Seminararbeit gegeben. Die Themen sind weiter unten, unter der Rubrik "Downloads", einsehbar. Lehrstuhleigene Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten (die Hinweise zur Anfertigung von Studienabschlussarbeiten gelten entsprechend) finden Sie hier. Zu einer Übersicht zu den wichtigsten Quellen des Wettbewerbsrechts gelangen Sie hier. Allgemeine Einstiegsliteratur in Form von Ausbildungsaufsätzen finden Sie bspw. bei
- Volmar/Kranz, JuS 2018, S. 14 ff.
- Dompke/Schulz, JURA, 2015, S. 822 ff. & S. 951 ff.