Springe direkt zu Inhalt

Frauenförderplan

Frauenförderplan Fachbereich Rechtswissenschaft 2022

An der Freien Universität ging die Erstellung bzw. die Aktualisierung der Frauenförderpläne in 2019 in die dritte Runde. Die Verpflichtung zur Erstellung von Frauenförderplänen und auch deren inhaltliche Grundstruktur ergeben sich aus dem Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG), dem Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und den Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin (FFR). 

Die Frauenförderpläne sind mit das wichtigste dezentrale gleichstellungspolitische Steuerungsinstrument der Freien Universität.

Eine ins Leben gerufene Arbeitsgruppe am Fachbereich Rechtswissenschaft konnte  die Erstellung des Frauenförderplan (2014) und die Fortschreibung (2017, 2019, 2021) nach den entsprechenden Vorgaben erarbeiten.

Dieser Arbeitsgruppe gehörten alle Statusgruppen des Fachbereiches an.

Den aktuellen Frauenförderplan, durch den Fachbereichsrat am 27.10.2021 beschlossen sowie durch den Akademischen Senat am 27.04.2022 verabschiedet, finden Sie hier.