Springe direkt zu Inhalt

FAQ

Die Wahl der Frauenbeauftragten erfolgt in zwei Schritten: im ersten Schritt werden "Wahlfrauen" gewählt, zwei Vertreterinnen jeder Gruppe (Professorinnen, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Sonstige Mitarbeiterinnen und Studentinnen). Diese Wahlfrauen wählen dann die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin. Nach § 59 Abs.1 Satz 7 BerlHG werden beide gewählten Vertreterinnen für eine Amtsperiode von zwei Jahren bestellt.

Die Frauenbeauftragte wird zu sämtlichen Bewerbungen und Einstellungsgesprächen eingeladen; sie kann die Einstellungsvorschläge billigen oder mißbilligen; sie hat in Gremien, wie z. B. im Fachbereichsrat, eine beratende Funktion; sie stellt Anträge zum Zwecke der Frauenförderung, und sie wirkt beratend bei der Verwendung der Frauenfördermittel.

Der Aufgabenbereich der Frauenbeauftragten ist in gesetzlichen Bestimmungen festgelegt. Dies sind §59 BerlHG, das Landesgleichstellungsgesetz (hier besonders die §§ 17 und 18) und die Frauenförderrichtlinien der Freien Universität Berlin (hier besonders die §§ 25 und 30 IV).

Die Frauenbeauftragte vertritt die Belange sämtlicher weiblicher Beschäftigten aller Statusgruppen am Fachbereich, sie wirkt auf die Umsetzung der Gleichstellung der weiblichen Beschäftigten hin und achtet auf die Umsetzung der Vorgaben der Frauenförderrichtlinien der FU. Die Frauenbeauftragte betreut die weiblichen Beschäftigten in Einzelangelegenheiten. Sie berät Studierende und Mitarbeiterinnen mit Kindern.

Die Zentrale Frauenbeauftragte:
Frau Dr. Mechthild Koreuber (bestellt seit 16.04.1999), Goßler Str. 2-4, Raum 153, 1. Etage, 14195 Berlin, Tel. (030) 838-54259, Fax: (030) 838-52087, Email: frauenbeauftragte@fu-berlin.de

www.fu-berlin.de/Frauenbeauftragte


Beratung in persönlichen und beruflichen Angelegenheiten bei der zentralen Frauenbeauftragten möglich.

Wünschen Sie eine persönliche Beratung schreiben Sie an folgende E-Mailadresse:

beratung@frauenbeauftragte.fu-berlin.de


Zentraleinrichtung zur Förderung von Frauen- und Geschlechterforschung
Habelschwerter Allee 45, 14195 Berlin, Tel.: (030) 838-53378, Fax: (030) 838-56183, E-Mail: zefrauen@zedat.fu-berlin.de

www.zefg.fu-berlin.de



"AGENDA"
Jedes Semester wird von der Zentraleinrichtung Frauenstudien und Frauenforschung der FU Berlin das Fraueninformationsblatt "AGENDA" herausgegeben. Darin enthalten sind Berichte aus den Fachbereichen, den Zentralinstituten und anderen organisatorischen Einrichtungen, sowohl der FU als auch anderer Hochschulen. Weiterhin enthalten sind Hinweise zu speziellen Förderprogrammen für Wissenschaftlerinnen, zu Frauenforschung und -studien, Tagungen und Kongressen und Vorträgen oder anderen frauenbezogenen Veranstaltungen der FU Berlin. Erhältlich bei der Zentraleinrichtung Frauenforschung.

Neben dem Raum der dezentralen Frauenbeauftragten (Raum 1109, Boltzmannstr. 3) werden aktuelle Informationen zu wichtigen Themen und Veranstaltungen ausgehangen.

In der Fachbereichsbibliothek befindet sich ein Katalog von Titeln, die die Stellung der Frau im Recht betreffen. Bibliographie "Frauen und Recht im Internet"