Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist das für alle Prüfungsangelegenheiten zuständige Gremium des Fachbereichs Rechtswissenschaft und wurde mit Inkrafttreten der „Ordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für die Zwischenprüfung und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (Prüfungsordnung – PO) (FU-Mitteilungen 40/2003)“ erstmals im November 2003 einberufen. Der Prüfungsausschuss hat fünf Mitglieder, davon eine/n Vorsitzende/n, und wird für zwei Jahre gewählt.
Mitglieder seit April 2021:
Gruppe der Professor/inn/en:
Univ.-Prof. Dr. Andreas Engert(Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr. Markus Heintzen (Stellv. Vorsitzender)
Univ.-Prof. Dr. Olaf Muthorst
Univ.-Prof. Dr. Carsten Momsen
Vertreter:
Univ.-Professorin Dr. Cosima Möller
Univ.-Prof. Dr. Thorsten Siegel
Univ.-Prof. Dr. Kirstin Drenkhahn
Univ.-Prof. Dr. Helmut Grothe
Gruppe der Akademischen Mitarbeiter/innen:
Dr. Tobias Growe
Vertreter:
Viktoria Wollenberg
Gruppe der Studierenden:
Cosima Dengler
Vertreterin:
Frederike Sophie Reimers
Gruppe der sonstigen Mitarbeiter/innen
Grit Rother
Vertreter:
Simon Roßmann
Rechtsgrundlage:
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses ergeben sich aus § 6 Rahmenstudien- und -prüfungsordnung der Freien Universität Berlin (FU-Mitteilungen 32/2013 = http://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2013/ab322013.pdf?1377608774).
Allgemeines
- Der Prüfungsausschuss tagt mindestens einmal im Semester.
- Anträge an den Prüfungsausschuss sowie Gegenvorstellungen zu Prüfungsleistungen sind im Prüfungsbüro (Raum 1122, Boltzmannstr. 3, EG) während der Sprechzeiten abzugeben.
- Anregungen für zu besprechende Tagesordnungspunkte können jederzeit über die studentischen Vertreter/innen (siehe oben) an den Prüfungsausschuss übermittelt werden.