Forschung am Fachbereich Rechtswissenschaft
Herzlich willkommen auf unserem Forschungsportal!
Forschungsdimensionen am Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin
Die Forschung am Fachbereich Rechtswissenschaft wird von drei verschiedenen Wissenschaftlichen Einrichtungen (WEs) geprägt: dem Zivilrecht, dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht, mithin den traditionellen Fächern der Rechtswissenschaft in Deutschland. Die Professuren mit ihren Arbeitsbereichen sind diesen WEs zugeordnet.
Die Rechtswissenschaft hat typische Publikationsformate im Rahmen derer die Professuren des Fachbereichs deutschlandweit und mitunter auch international sichtbar sind. Zu diesen zählen nicht nur die Herausgabe und Mitwirkung an Kommentaren und Handbüchern auf dem Gebiet des Verfassungsrechts, zu einzelnen Gesetzen, zu europäischen und internationalen Verträgen, sondern auch das Verfassen von Lehrbüchern, wissenschaftlichen Aufsätzen und Vorträgen, die wissenschaftlich fundierte Begleitung der Rechtsprechung deutscher und europäischer Gerichte sowie die Herausgabe von Fachzeitschriften. Im nationalen Recht wird zuvorderst auf Deutsch publiziert, das in Deutschland auch die Gesetzes- und Gerichtssprache ist.
Der Wissenstransfer in die Gesellschaft findet neben den üblichen Formen des wissenschaftlichen Austausches, wie z.B. dem Halten von Vorträgen auf internationalen und nationalen Konferenzen und Fachtagungen, vor allem im Wege der Kommunikation mit Medien und Akteuren der Zivilgesellschaft, aber auch mit Politik und Rechtspraxis statt. Letzteres geschieht z. B. durch Teilnahme an öffentlichen Anhörungen des Bundestages oder anderen Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene, durch Beiträge und Interviews in den Medien oder aber – eine Besonderheit aufgrund des Praxisbezugs der Rechtswissenschaft – durch Prozessvertretungen vor deutschen (z. B. BVerfG) und internationalen Gerichten (z. B. EuGH). Einen Wissenstransfer leistet auch das besondere Lehrformat der Law Clinics sowie die Teilnahme an internationalen Moot Courts.
Die Verbindung von Lehre und Forschung weist in der Rechtswissenschaft eine wesentliche Besonderheit auf: Es muss gesetzlich verpflichtend auf die Erste Juristische Prüfung vorbereiten. Das führt zu einem weitgehend von außen – bundesweit durch das Deutsche Richtergesetz und auf Landesebene durch das Berliner Juristenausbildungsgesetz – vorgegebenem Curriculum. Die Schwerpunkte der Forschung am Fachbereich spiegeln sich in der Lehre daher vor allem in den Schwerpunktbereichen wider, in denen gegen Ende des Studiums 30 % der Leistung in der Ersten Juristischen Prüfung erbracht werden.
Konkret lassen sich – die WEs übergreifend – verschiedene Dimensionen der Forschung mit Entwicklungspotential in die Zukunft identifizieren, über die Sie sich in diesem Dokument informieren können.