LL.M.-Studium an der University of Auckland
Zielgruppe
(zukünftige) Absolvent/inn/en des Studiengangs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin mit
- guten Studienleistungen und überdurchschnittlichem Prüfungsergebnis (mind. 8,5 Punkte in der ersten juristischen Prüfung),
- guten englischen Sprachkenntnissen sowie
- Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law
Studienzeiträume:
- von Januar/Februar - Oktober/November (10 Monate) oder
- von Juli - Juni (12 Monate mit einer Semesterferienpause von November bis Januar)
Wählbare Fachrichtungen:
Human Rights, Environmental Law, International Law, Commercial and Corporate Law, Public Law oder Litigation and Dispute Resolution
Alternativ ist es möglich, einen allgemeinen LL.M.-Titel zu erwerben.
Studiengebühren:
Ausgewählte FU-Absolvent/inn/en erhalten einen Nachlass von 20 % auf die LL.M.-Studiengebühren der University of Auckland.
Bewerbungsverfahren
Bewerbungsfrist für das LL.M.-Programm von Januar/Februar - Oktober/November: 15. Mai
Bewerbungsfrist für das LL.M.-Programm von Juli - Juni: 1. Dezember
Die Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:
- einem auf Englisch verfassten Motivationsschreiben
- einem tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache
- einer englischsprachigen Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsbüro) und - sofern dort nicht enthalten - sonstigen während des Studiums erworbenen Leistungsnachweisen (in einfacher Kopie)
- dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung mit getrennt ausgewiesenen Noten der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung (in einfacher Kopie) oder
dem Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und - sofern bereits vorhanden - einem Nachweis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg über die schriftlichen Prüfungsergebnisse in der staatlichen Pflichtfachprüfung (jeweils in einfacher Kopie) - einem Nachweis über englische Sprachkenntnisse. Dafür kommen die folgenden Möglichkeiten in Frage:
- die am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz
- TOEFL internet-based test (minimum overall score: 100, minimum writing score: 24)
- IELTS (minimum overall score: 7.00, minimum writing score: 6.50)
Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- ein vorheriges Austauschsemester an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland - ggf. Kopien weiterer Dokumente, die den Erwerb beruflicher Erfahrungen, sozialer Kompetenzen oder besonderer Auszeichnungen bescheinigen (z.B. Praktikumszeugnis, Arbeitszeugnis, Stipendienurkunde)
Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird eine Vorauswahl getroffen. Erfolgreiche Bewerber/-innen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das zum Teil auf Englisch geführt wird.
Eingang in die Auswahlentscheidung finden insbesondere die bisherigen Studienleistungen, die Sprachkenntnisse sowie der persönliche Eindruck im Vorstellungsgespräch.
Nach der Nominierung durch die Freie Universität Berlin müssen ausgewählte Studierende zusätzlich eine Bewerbung für die University of Auckland zusammenstellen. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in das Programm sowie über die Gewährung des Gebührenerlasses behält sich die University of Auckland vor.