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LL.M.-Programm am College of the Law der University of California in San Francisco

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Bildquelle: Grit Rother

Zielgruppe:

(zukünftige) Alumni der Freien Universität Berlin mit den Abschlüssen

  • Bachelor of Laws (LL.B.) oder
  • erste juristische Prüfung oder
  • zweite juristische Prüfung

mit

    • überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen,
    • guten englischen Sprachkenntnissen sowie
    • Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law

Studienzeitraum:

Mitte August bis Ende April

Wählbare Fachrichtungen:

Criminal Law; Dispute Resolution and Legal Process; Environmental Law; International Law and Human Rights; Science, Technology and Intellectual Property; Health Law and Policy; International Business and Trade; Taxation

Studiengebühren:

Den Absolvent/inn/en der Freien Universität Berlin wurde in der Vergangenheit ein Gebührenerlass in Höhe von 50 % der tuition (LL.M. fee) gewährt. Die Entscheidung über die endgültige Aufnahme in das Programm und über die Gewährung des Stipendiums behält sich das College of the Law vor.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist: 1. Dezember

Die Bewerbungsunterlagen sollten bestehen aus:

  • einem auf Englisch verfassten Motivationsschreiben
  • einem tabellarischen Lebenslauf in englischer Sprache
  • einer aktuellen englischsprachigen Leistungsübersicht (erhältlich im Prüfungsbüro)
  • dem LL.B.-Abschlusszeugnis auf Englisch und/oder
  • dem Zeugnis der ersten juristischen Prüfung auf Englisch mit getrennt ausgewiesenen Noten der universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der staatlichen Pflichtfachprüfung oder
    dem Zeugnis der universitären Schwerpunktbereichsprüfung auf Englisch und - sofern bereits vorhanden - einem Nachweis des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg über die schriftlichen Prüfungsergebnisse in der staatlichen Pflichtfachprüfung und/oder
  • dem Zeugnis der zweiten juristischen Prüfung auf Englisch
  • einem offiziellen Nachweis über englische Sprachkenntnisse, z.B.
    internet-based TOEFL (mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 90) oder IELTS (mit einer Gesamtbewertung von mindestens 7.0
    Sollte nur ein Cambridge Test vorliegen, muss dessen Zulässigkeit mit der Partnerhochschule abgestimmt werden.
    Das Testdatum sollte zu Beginn des Auslandsstudiums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
  • einem englischsprachigen Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin oder eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin im Praktikum oder im Referendariat
  • ggf. Kopien weiterer Dokumente, die den Erwerb beruflicher Erfahrungen, sozialer Kompetenzen oder besonderer Auszeichnungen bescheinigen (z.B. Praktikumszeugnis, Arbeitszeugnis, Stipendienurkunde)

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente an das College of the Law weitergeleitet werden. Das Motivationsschreiben und der Lebenslauf sollten daher so verfasst sein, dass sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des dortigen Internationalen Büros, die sich unter Umständen nicht im deutschen Schul- und Studiensystem auskennen, problemlos nachvollzogen werden können.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer einzelnen, gut lesbaren pdf-Datei per e-mail an jurallp@zedat.fu-berlin.de

Auf der Grundlage der Bewerbungsunterlagen wird eine Vorauswahl getroffen. Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, das zum Teil auf Englisch geführt wird.

Eingang in die Auswahlentscheidung finden insbesondere die bisherigen Studienleistungen, die Sprachkenntnisse sowie der persönliche Eindruck im Vorstellungsgespräch.

Nach der Nominierung durch die Freie Universität Berlin müssen ausgewählte Studierende zusätzliche Bewerbungsunterlagen für die UC Law zusammenstellen, sind jedoch von der Zahlung der application fee befreit.