Teaching Staff Mobility außerhalb Europas im Erasmus+ weltweit Programm
Zielgruppen
- Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Professorinnen und Professoren
- Lehrbeauftragte
- Promovierende mit einem Anstellungsvertrag an der Freien Universität Berlin
der Freien Universität Berlin
Zielländer und -universitäten
Die Zielländer und -universitäten ändern sich von Jahr zu Jahr. Aktuelle Informationen: siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin
Bei den Gastuniversitäten handelt es sich um Partneruniversitäten der Freien Universität Berlin auf der zentralen Ebene, für die nicht zwingend gleichzeitig ein Partnerschaftsabkommen mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft bestehen muss.
Reisedauer und -zeitraum
in der Regel im Zeitraum September bis Mitte Juli
Kurzlehraufenthalte sind auf eine Regeldauer von einer Woche angelegt.
Mögliche Ziele und Ergebnisse eines Erasmus-Kurzlehraufenthalts
- Kontaktaufnahme zu Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichen Forschungsinteressen
- Vertiefung bereits bestehender Kontakte
- Erwerb von Lehrerfahrung im Ausland
- Kennenlernen neuer didaktischer Methoden
- Entwicklung gemeinsamer Lehrformate
- Vorbereitung gemeinsamer Publikationen oder Forschungsprojekte
- Gründung neuer Partnerschaften für den Studierendenaustausch
Lehrverpflichtung während eines Erasmus-Kurzlehraufenthalts
mindestens 8 Unterrichtsstunden pro Woche
Sollte durch den Gastlehraufenthalt die ordnungsgemäße Durchführung von Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin beeinträchtigt werden, muss die Lehre entweder nachgeholt oder durch eine Vertretung durchgeführt werden.
Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität
Alle Vereinbarungen (Reisetermin, Vortragsthemen usw.) werden direkt zwischen der Gastdozentin bzw. dem Gastdozenten und der Gasthochschule getroffen und in einer Mobilitätsvereinbarung (= Formular des Erasmus-Programms) schriftlich festgehalten.
Die Vortragsthemen werden von dem oder der Gastdozierenden vorgeschlagen und von der fachlichen Betreuung an der Gasthochschule bestätigt oder modifiziert. Bei einmaligen Vorträgen sollte es sich um ein abgeschlossenes und nicht zu spezielles Thema – möglichst mit internationaler Ausrichtung – handeln. In einigen Fällen werden Vorträge des Gastdozenten bzw. der Gastdozentin auch in reguläre Vorlesungen oder Seminare eingebunden.
Beantragung der Erasmus-Förderung
siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin
Fördermodalitäten
Die Förderung beläuft sich auf die Erstattung von Aufwendungen. Diese erfolgt über Pauschalen, die von der Europäischen Kommission festgelegt wurden. Die Fahrtkosten berechnen sich nach der Distanz zum Zielort und die Aufenthaltskosten nach den Tagen mit Lehrtätigkeit. Tage, die ausschließlich der An- oder Abreise dienen, fallen nicht in den Förderzeitraum.
Detaillierte Informationen: siehe Seite der Abteilung Internationales der Freien Universität Berlin