Springe direkt zu Inhalt

Zusammenstellung von Kursen am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin

Erasmus-Studierende

Erasmus-Studierende haben freie Kurswahl. Wir empfehlen, sich bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen an der Kursliste für internationale Austauschstudierende zu orientieren.

Erasmus-Studierende müssen aus der Sicht der Freien Uni­versität Berlin keine Mindestanzahl von ECTS-credits erwerben.

Allerdings gilt eine maximale Anzahl von ECTS-credits aus fremdsprachigen (nicht deutschsprachigen) Lehrveranstaltungen von 30 pro Semester. Das heißt, dass die Obergrenze von 30 ECTS-credits pro Semester nur dann überschritten werden darf, wenn die über 30 hinausgehenden ECTS-credits aus deutschsprachigen Lehrveranstaltungen stammen.

Den Studierenden wird empfohlen, Lehrveranstaltungen ihren individu­ellen Interessen entsprechend und nach den Vorgaben ihrer Heimat­universität zu wählen.

Themis-Studierende

Themis-Studierende müssen spezielle Themis-Kurse im Umfang von 30 ECTS-credits belegen und mit Prüfungen abschließen. Die Themis-Kurse sind in der Kursliste für internationale Austauschstudierende unter der Zwischenüberschrift "Fremdsprachige Kurse am Fachbereich Rechtswissenschaft" zu finden.

Es gilt eine maximale Anzahl von ECTS-credits aus fremdsprachigen (nicht deutschsprachigen) Lehrveranstaltungen von 30 pro Semester. Das heißt, dass die Obergrenze von 30 ECTS-credits pro Semester nur dann überschritten werden darf, wenn die über 30 hinausgehenden ECTS-credits aus deutschsprachigen Lehrveranstaltungen stammen.

Eine Lehrveranstaltung im Umfang von bis zu 6 ECTS-credits kann dem breiteren Kursangebot entnommen werden, welches nicht explizit als Themis-relevantes Lehrangebot eingestuft wurde.

Themis-Studierende qualifizieren sich für das "Joint Certificate in International and Business Law" des Themis-Netzwerks, wenn sie während des Auslandsstudiums Prüfungen im Umfang von mindestens 30 ECTS-credits ernsthaft ablegen und im Umfang von mindestens 24 ECTS-credits bestehen.

Übersee-Studierende und Studierende anderer Austauschprogramme (z.B. DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten)

Studierende dieser Gruppe haben freie Kurswahl. Wir empfehlen, sich bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen an der Kursliste für internationale Austauschstudierende zu orientieren.

Studierende dieser Gruppe müssen aus der Sicht der Freien Uni­versität Berlin keine Mindestanzahl von ECTS-credits erwerben.

Allerdings gilt eine maximale Anzahl von ECTS-credits aus fremdsprachigen (nicht deutschsprachigen) Lehrveranstaltungen von 30 pro Semester. Das heißt, dass die Obergrenze von 30 ECTS-credits pro Semester nur dann überschritten werden darf, wenn die über 30 hinausgehenden ECTS-credits aus deutschsprachigen Lehrveranstaltungen stammen.

Den Studierenden wird empfohlen, Lehrveranstaltungen ihren individu­ellen Interessen entsprechend und nach den Vorgaben ihrer Heimat­universität zu wählen.

Kurse zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sind Lehrveranstaltungen, in denen weniger theoretisches Wissen präsentiert wird, sondern eher berufspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, zum Beispiel Mediation, Verhandlungsführung, Vertragsgestaltung, Unternehmensgründung usw.

Diese Kurse sind im Vorlesungsverzeichnis unter der Rubrik "Berufsvorbereitung", Modul "Schlüsselqualifikation A" oder "Schlüsselqualifikation B" aufgelistet.

Studierende der Rechtswissenschaft (und damit auch Austauschstudierende) dürfen während des gesamten Studiums maximal zwei Lehrveranstaltungen zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen belegen.

Erasmus-Studierende:

Leider nein. Sie dürfen aus einer großen Anzahl rechtswissenschaftlicher Kurse wählen.

Darüber hinaus können Sie einen Deutschkurs (Niveau A2 bis C1) pro Semester besuchen und die kulturellen Kurse für internationale Austauschstudierende ("Berlin- und Deutschlandstudien in europäischer Perspektive") belegen, die Ihnen das FU Incoming Team während der Orientierungsveranstaltung vorgestellt hat.

Themis-Studierende:

Leider nein. Falls Sie Deutsch sprechen, können Sie jedoch zusätzlich zu Ihren Themis-Kursen einen Deutschkurs (Niveau A2 bis C1) belegen.

Übersee-Studierende in Fachbereichs-Austauschprogrammen

Leider nein. Sie dürfen aus einer großen Anzahl rechtswissenschaftlicher Kurse wählen.

Darüber hinaus können Sie einen Deutschkurs (Niveau A2 bis C1) pro Semester besuchen und die kulturellen Kurse für internationale Austauschstudierende ("Berlin- und Deutschlandstudien in europäischer Perspektive") belegen, die Ihnen das FU Incoming Team während der Orientierungsveranstaltung vorgestellt hat.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie in einem Fachbereichs-Austauschprogramm oder in einem universitätsweiten Austauschprogramm studieren, fragen Sie bitte im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft nach.

Studierende universitätsweiter Austauschprogramme und DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten:

Ja, Sie können Lehrveranstaltungen von allen Fachbereichen und aus fast allen Studiengängen wählen, für die Sie an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind. Auch das Deutschkursangebot (Niveau A2 bis C1) und die kulturellen Kurse für Austauschstudierende ("Berlin- und Deutschlandstudien in europäischer Perspektive") stehen Ihnen offen.

Kurse aus einigen (kostenpflichtigen) Masterprogrammen könnten jedoch ausgeschlossen sein.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie in einem Fachbereichs-Austauschprogramm oder in einem universitätsweiten Austauschprogramm studieren, fragen Sie bitte im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft nach.


Nein. Sie können selbständig in unserer Bibliothek forschen und müssen keine Kurse besuchen.

Sie sollten jedoch bedenken, dass der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für individuelle Forschungen keine fachliche Betreuung zur Verfügung stellen kann. Das heißt, dass kein Professor bzw. keine Professorin zur Verfügung steht, der oder die Entwürfe Ihrer Dissertation liest und Ihnen Tipps und Hinweise gibt.

Da der Fortschritt Ihrer Forschungstätigkeit an der Freien Universität Berlin nicht überprüft werden kann, wird es nicht möglich sein, ECTS-credits für Ihre Forschungen zu vergeben. Bitte besprechen Sie dies noch vor Ihrer Abreise mit Ihrer Heimatuniversität.

Leider nein. Die Kurse unserer (kostenpflichtigen) Weiterbildungsmaster sind den Studierenden vorbehalten, die für diese Studiengänge in einem gesonderten Bewerbungsverfahren zugelassen worden sind und Studiengebühren zahlen.

Erasmus-Studierende:

Leider nicht. Bitte wählen Sie ausschließlich Kurse aus Ihrem eigenen Studiengang.

Studierende anderer Austauschprogramme (z.B. Direktaustauschstudierende im universitätsweiten Austauschprogramm oder DAAD-Stipendiatinnen und Stipendiaten):

Ja, Sie dürfen Lehrveranstaltungen an allen Fachbereichen und aus allen Studiengängen besuchen, für die Sie an der Freien Universität Berlin immatrikuliert worden sind.

Kurse unserer weiterbildenden Masterstudiengänge sind jedoch den Studierenden vorbehalten, die speziell für diese Programme zugelassen worden sind und Studiengebühren zahlen.