Sprachkenntnisse für ein Auslandsstudium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Notwendiges Sprachniveau für ein Studium am Fachbereich Rechtswissenschaft
Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entweder in Deutsch und/oder in Englisch
Nachweis von Sprachkenntnissen an der Freien Universität Berlin
Erasmus-Studierende, Erasmus-Weltweit-Studierende, Studierende aus dem Swiss-European Mobility Programme und Studierende von den europäischen Themis-Universitäten:
Nach der Anmeldung als Gaststudent oder als Gaststudentin an der Freien Universität Berlin muss ein Sprachnachweis eingereicht werden, der mindestens das Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ausweist oder in ein Niveau von mindestens B2 umgerechnet werden kann. Bei einem Studienbeginn zum Wintersemester wird dieser Sprachnachweis zwischen Mai und Juli angefordert, bei einem Studienbeginn zum Sommersemester muss dieser Sprachnachweis zwischen November und Januar eingereicht werden.
Erasmus-Studierende, Studierende aus dem Swiss-European Mobility Programme und Studierende von europäischen Themis-Universitäten reichen den Sprachnachweis beim Erasmus-Incoming-Büro via incoming@fu-berlin.de ein.
Erasmus-Weltweit-Studierende reichen den Sprachnachweis beim Erasmus-Weltweit-Büro via erasmusworld@fu-berlin.de ein.
Studierende des Direktaustauschprogramms, Stipendiatinnen und Stipendiaten, Studierende des Jura-Fachbereichsaustauschs aus Übersee und nicht-europäische Themis-Studierende:
Wenn Sie zu einer dieser Gruppen gehören, verlangt das Incoming-Büro für die Zulassung an der FU Berlin keinen Sprachnachweis. Wir gehen davon aus, dass Ihre Sprachkenntnisse von Ihren Heimatuniversitäten geprüft worden sind und Sie nur nominiert wurden, wenn Sie an Ihrer Heimatuniversität mindestens das Niveau B2 in Deutsch und/oder in Englisch nachweisen konnten.