Presse- und Medienrecht
Kursniveau
drittes Studienjahr
Art und Umfang des Teilmoduls
Vorlesung / 1 Semesterwochenstunde
Methodenkurs / 1 Semesterwochenstunde
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Methodenkurs belegt werden.
ECTS-credits
2,5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)
Lehrform
Dieses Teilmodul wird im Wintersemester 2024/25 voraussichtlich in Präsenz angeboten.
Turnus
Dieses Teilmodul findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2024/25 wird es angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis
Inhalte
Die Vorlesung behandelt die zivilrechtlichen Ansprüche des Presse- und Äußerungsrechts: Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung und immateriellen und materiellen Schadenersatz. In der Regel geht es dabei um die praktische Konkordanz konfligierender Grundrechte: Die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 3 GG steht im Konflikt mit dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 2 Abs. 1 GG. Dieser Konflikt ist durch Güterabwägung im Einzelfall zu lösen, wozu die Rechtsprechung eine umfangreiche und differenzierende Judikatur entwickelt hat. Weiter beschäftigt sich die Vorlesung mit der Täter- und Störer-Haftung digitaler Plattformen und in sozialen Netzwerken sowie schließlich auch mit Beweisregeln und Verfahrensfragen.
Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung
nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Teilmodul anmelden, dürfen daran teilnehmen)
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
über Campus Management
Bitte wählen Sie das Modul "Immaterialgüterrecht". Bitte melden Sie sich dort zum gesamten Modul "Immaterialgüterrecht" (Vorlesung und Methodenkurs) an, auch wenn Sie nur das Teilmodul "Presse- und Medienrecht" besuchen.
Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2024, 9 Uhr - 1. November 2024, 24 Uhr
Abmeldung von der Lehrveranstaltung
regulärer Abmeldezeitraum: 1. Oktober 2024, 9 Uhr - 1. November 2024, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Teilmodul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Sie dürfen sich nicht vom Modul abmelden, wenn Sie andere Teilmodule des Gesamtmoduls "Immaterialgüterrecht", z.B. den Teil "Urheberrecht" oder den Teil "System und Grundlagen des Immaterialgüterrechts / Patentrecht" besuchen.
Prüfungsart
Für reguläre Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor bzw. die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Form der Prüfung wird vom Professor bzw. von der Professorin festgelegt.
Prüfungszeitraum
voraussichtlich in der letzten Vorlesungswoche → Link: Akademischer Kalender
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor oder mit der Professorin.
Anmeldung zur Prüfung
Mit der Anmeldung zu diesem Teilmodul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.
Abmeldung von der Prüfung
Mit der Abmeldung von diesem Teilmodul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich von der Lehrveranstaltung in Campus Management abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.
Notenbekanntgabe
Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der Professor oder die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.