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Sozialversicherungsrecht (Übung)

Kursniveau

drittes Studienjahr 

Art und Umfang des Moduls

Übung / 2 Semesterwochenstunden

ECTS-credits

6 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)

Lehrform

Diese Veranstaltung wird im Sommersemester 2024 in Präsenz gelehrt.

Turnus

Das Modul wird voraussichtlich in jedem Sommersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

siehe elektronisches Vorlesungsverzeichnis 

Inhalte

Das Modul baut auf den Lehrveranstaltungen zum Sozialversicherungsrecht des Wintersemesters auf. Die Kenntnisse aus dem Modul "Sozialversicherungsrecht (Vorlesung & Methodenkurs)" werden vorausgesetzt. Die Übung dient der Wiederholung, Reflexion und Einübung der Methoden und Techniken der Falllösung in Bezug auf Thematiken der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Unfallversicherung und der Rentenversicherung, auf das Recht der Arbeitsförderung sowie der zugehörigen verfahrensrechtlichen Fragestellungen.

Qualifikationsziele

Durch die Lösung von Fällen besitzen die Studentinnen und Studenten vertiefte methodische Kenntnisse bei Erstellung von komplexen Gutachten im Bereich des Sozialversicherungsrechts und können diese in Bezug auf die oben genannten Thematiken anwenden. 

Platzzahlbeschränkung / Teilnehmerbeschränkung

nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für dieses Modul anmelden, dürfen daran teilnehmen)

Anmeldung zum Modul

via Campus Management
Beginn des Anmeldezeitraums: 2. April 2024, 9 Uhr
Anmeldefrist: 3. Mai 2024, 24 Uhr

Bitte achten Sie darauf, dass Sie sich für die Übung mit 6 ECTS Credits und nicht für das Colloquium mit 5 ECTS Credits anmelden. 

Rücktritt von der Modulanmeldung

via Campus Management
Frist: 3. Mai 2024, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Modul nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.

Prüfungsform

Für reguläre deutsche Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende müssen den Professor bzw. die Professorin fragen, ob sie eine Prüfung ablegen dürfen. Die Prüfungsform wird durch den Professor bzw. die Professorin festgelegt. In der Vergangenheit handelte es sich meist um eine mündliche Prüfung.

Prüfungszeitraum (Angabe ohne Gewähr)

voraussichtlich gegen Ende des Kurses in der Mitte der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.

Anmeldung zur Prüfung

Mit der Anmeldung zum Modul in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.

Abmeldung von der Prüfung

Mit der Abmeldung vom Modul sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung vom Modul ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt eine Studierende oder ein Studierender nicht an der Prüfung teil, ohne sich vom Modul abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.

Notenbekanntgabe

Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte stellen Sie daher sicher, dass der Professor bzw. die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.