Überblick über die Lehrveranstaltungsarten am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 2014/15
Empfohlene Lehrveranstaltungen für Austauschstudierende
Vorlesungen
In Vorlesungen werden durch den Vortrag der Dozent/innen Kenntnisse vermittelt und Anregungen zur eigenständigen Vertiefung des Vorlesungsinhalts gegeben. Dies ist die häufigste Art der Lehrveranstaltungen.
Für die Teilnahme an Vorlesungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Wird zu einer Vorlesung ein Anwendungs- oder ein Lektürekurs angeboten, dann sollte der Anwendungs- oder Lektürekurs unbedingt ebenfalls besucht werden.
Die Vorlesungen enden in der Regel mit einer Abschlussklausur oder mit einer mündlichen Prüfung. Oft weicht die Prüfung für Austauschstudierende jedoch von der Prüfung für reguläre (deutsche) Studierende ab. Die Entscheidung über die Art der Prüfung für Austauschstudierende trifft der Dozent.
Austauschstudierende sollten sich rechtzeitig (in den ersten Wochen der Vorlesungszeit) bei dem Dozenten / der Dozentin erkundigen, welche Art der Prüfung für sie vorgesehen ist.
- Entscheidet der Dozent / die Dozentin, dass Austauschstudierende dieselbe Klausur wie die regulären (deutschen) Studierenden schreiben sollen, ist für die Klausuren des 1. - 3. Fachsemesters (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Grundlagenfächer) eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro erforderlich. Es gelten Anmeldefristen, die für Klausuren im Wintersemester am 15. Dezember und für Klausuren im Sommersemester am 31. Mai enden. Der Klausurtermin wird durch das Prüfungsbüro festgelegt und bekannt gegeben.
- Legt der Dozent / die Dozentin fest, dass Austauschstudierende eine andere Klausur als die regulären (deutschen) Studierenden schreiben sollen, dann müssen sich die Austauschstudierenden bei dem Dozenten / der Dozentin (im Regelfall über das Sekretariat) für die Klausur anmelden. Der Klausurtermin wird durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
- Trifft der Dozent / die Dozentin die Entscheidung, dass Austauschstudierende eine mündliche Prüfung ablegen sollen, dann müssen sich die Austauschstudierenden bei dem Dozenten / der Dozentin (im Regelfall über das Sekretariat) für die mündliche Prüfung anmelden. Die Prüfungstermine werden durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
Anwendungskurse
Ein Anwendungskurs kann nur in Kombination mit der dazugehörigen Vorlesung besucht werden.
In Anwendungskursen wird das in der Vorlesung behandelte Stoffgebiet durch Vermittlung der Falllösungstechnik unter aktiver Beteiligung der Studierenden wiederholt und ergänzt, damit sich die Teilnehmenden auf die Prüfung in der Vorlesung vorbereiten können.
In Anwendungskursen finden keine Prüfungen statt. Austauschstudierende erhalten die ECTS-credits für einen Anwendungskurs, wenn sie regelmäßig daran teilnehmen, dies durch eine Teilnahmebescheinigung ("Schein") nachweisen und die Prüfung in der dazugehörigen Vorlesung bestehen.
Finden zu einer Vorlesung mehrere inhaltsgleiche Anwendungskurse statt, müssen sich die Studierenden zu einem dieser Anwendungskurse während der ersten Woche der Vorlesungszeit anmelden. Das Anmeldeverfahren erfolgt elektronisch und wird auf der folgenden Webseite erläutert: Anmeldung zu Anwendungs- und Lektürekursen
Findet zu einer Vorlesung nur ein einziger Anwendungskurs statt, müssen sich die Studierenden zu diesem Kurs nicht anmelden.
Lektürekurse
Ein Lektürekurs kann nur in Kombination mit der dazugehörigen Vorlesung besucht werden.
In Lektürekursen wird das in der Vorlesung erlernte Stoffgebiet anhand von Quellen oder anderen Textarten unter aktiver Beteiligung der Studierenden wiederholt und ergänzt, damit sich die Teilnehmenden auf die Prüfung in der Vorlesung vorbereiten können.
Finden zu einer Vorlesung mehrere inhaltsgleiche Lektürekurse statt, müssen sich die Studierenden zu einem dieser Lektürekurse während der ersten Woche der Vorlesungszeit anmelden. Das Anmeldeverfahren erfolgt elektronisch und wird auf der folgenden Webseite erläutert: Anmeldung zu Anwendungs- und Lektürekursen
Findet zu einer Vorlesung nur ein einziger Lektürekurs statt, müssen sich die Studierenden zu diesem Kurs nicht anmelden.
In Lektürekursen selbst finden keine Prüfungen statt. Austauschstudierende erhalten die ECTS-credits für einen Lektürekurs, wenn sie regelmäßig daran teilnehmen, dies durch eine Teilnahmebescheinigung ("Schein") nachweisen und die Prüfung in der dazugehörigen Vorlesung bestehen.
Übungen im Schwerpunktbereich
Übungen sind Veranstaltungen für fortgeschrittene Studierende, die von Professor/innen in der Form von Vorlesungen im Hörsaal angeboten werden. Sie setzen ein erhebliches Vorwissen in dem zu behandelnden Stoffgebiet voraus und bauen in der Regel auf mindestens einer Vorlesung auf. In Übungen wird insbesondere die Falllösungstechnik vermittelt und trainiert.
Für die Teilnahme an Übungen ist keine vorherige Anmeldung erforderlich.
Übungen im Schwerpunktbereich bereiten die deutschen Studierenden auf die fünfstündige Schwerpunktbereichs-Abschlussklausur vor. Austauschstudierende dürfen an dieser Klausur nicht teilnehmen, da sie für die deutschen Studierenden einen Bestandteil der universitären Abschlussprüfung darstellt. Austauschstudierenden wird empfohlen, die Dozentin / den Dozenten der Übung um eine gesonderte mündliche oder schriftliche Prüfung zu bitten. Der Prüfungstermin wird durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
Projektgruppen
In den Projektgruppen wird ein praxisrelevanter Problembereich auch unter Heranziehung anderer Wissenschaften behandelt. Alle Teilnehmenden müssen ein Referat in schriftlicher Form ausarbeiten und mündlich vortragen. In einigen Projektgruppen wird statt eines Referats die aktive Teilnahme an Rollenspielen, Gruppendiskussionen oder Simulationen erwartet.
Für die Teilnahme an Projektgruppen ist in der Regel eine vorherige Anmeldung erforderlich. Austauschstudierende können sich vor der Ankunft in Berlin anhand des Lehrveranstaltungsüberblicks über die Anmeldebedingungen informieren.
In vielen Projektgruppen ist für deutsche Studierende keine Prüfung vorgesehen, sondern es wird nur die regelmäßige und aktive Teilnahme bescheinigt. Austauschstudierende können sich in diesen Fällen entscheiden, ob sie diesen Kurs ebenfalls nur mit "bestanden" bescheinigt haben wollen oder ob sie eine zusätzliche Prüfung ablegen möchten, um eine Note zu erhalten. Die ECTS-credits werden in beiden Fällen (sowohl für die aktive und regelmäßige Teilnahme als auch für die aktive und regelmäßige Teilnahme + Prüfung) vergeben.
Austauschstudierende, die diese Veranstaltung mit einer Prüfung abschließen wollen, müssen - nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten - eine Hausarbeit anfertigen. Der Abgabetermin für die Hausarbeit wird durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
Kolloquien
In Kolloquien werden unter aktiver Beteiligung der Teilnehmer/innen einzelne Rechtsprobleme erörtert und vertieft. Von den Studierenden wird ein breites Vorwissen in dem entsprechenden Rechtsgebiet erwartet.
Eine vorherige Anmeldung ist für die Teilnahme an Kolloquien nicht erforderlich.
Für deutsche Studierende ist in Kolloquien keine Prüfung vorgesehen. Austauschstudierende, die gegenüber ihrer Heimatuniversität eine benotete Leistung nachweisen müssen, können die Dozentin / den Dozenten um eine mündliche oder eine schriftliche Prüfung bitten. Der Prüfungstermin wird durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
Moot Courts
Moot Courts sind Wettbewerbe zwischen studentischen Teams, bei denen die Teilnehmer/innen in einer simulierten Gerichtsverhandlung gegeneinander antreten. Diese internationalen Wettbewerbe finden in Englisch oder Französisch statt und werden immer im Wintersemester angeboten.
Internationale Moot Courts weichen von den üblichen Vorlesungszeiten an deutschen Universitäten ab; einige Wettbewerbe beginnen bereits im September und andere enden erst im April.
Aufgrund des großen Interesses an diesen Veranstaltungen wird für jeden Moot Court ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Austauschstudierenden wird daher empfohlen, sich bereits vor ihrer Ankunft in Berlin bei den Moot Court-Betreuer/innen nach den Bewerbungsterminen und den Bewerbungsunterlagen zu erkundigen: http://www.jura.fu-berlin.de/international/mootmodelunsummerschools/index.html
In Moot Courts werden in der Regel die schriftlichen und die mündlichen Leistungen während der Vorbereitungsveranstaltungen und während des Wettbewerbs benotet.
Model United Nations
Die Model United Nations sind interaktive, interdisziplinäre Lehrveranstaltungen, in denen die Arbeitsweise der Vereinten Nationen simuliert wird. Die Konferenzen werden überwiegend in englischer Sprache abgehalten.
Aufgrund des hohen Interesses an diesen Veranstaltungen wird für jede Konferenz ein Bewerbungsverfahren durchgeführt. Interessierte Austauschstudierende sollten sich bereits vor ihrer Ankunft in Berlin im Internet über aktuelle Projekte informieren: http://www.fu-berlin.de/mun/
In diesen Veranstaltungen wird in der Regel keine Note vergeben, sondern eine Urkunde für die erfolgreiche Teilnahme ausgestellt. Austauschstudierende, die eine benotete Prüfungsleistung benötigen, können eine zusätzliche Hausarbeit anfertigen. Die ECTS-credits werden in beiden Fällen (sowohl für die aktive und regelmäßige Teilnahme als auch für die aktive und regelmäßige Teilnahme + Prüfung) vergeben.
Austauschstudierende, die diese Veranstaltung mit einer Prüfung abschließen wollen, müssen - nach Absprache mit der Dozentin / dem Dozenten - eine Hausarbeit anfertigen. Der Abgabetermin für die Hausarbeit wird durch den Dozenten / die Dozentin festgelegt und bekannt gegeben.
Weniger geeignete Lehrveranstaltungen für Austauschstudierende
Übungen im Bürgerlichen-, Straf- und Öffentlichen Recht
In den Übungen im Bürgerlichen -, Straf- und Öffentlichen Recht soll die praktische Rechtsanwendung erlernt werden. Es geht daher ausschließlich um die Lösung von Fällen. Es sind Hausarbeiten im Umfang von mindestens 15 Seiten und mehrstündige Klausuren zu schreiben, von denen je eine bestanden werden muss.
Übungen im Bürgerlichen-, Straf- und Öffentlichen Recht richten sich ausschließlich an reguläre (deutsche) Studierende, die die erste juristische Prüfung ablegen wollen, und stehen Austauschstudierenden daher nur in Ausnahmefällen offen.
Seminare
In Seminaren werden rechtswissenschaftliche Fragestellungen aus einem Spezialgebiet auf Examensniveau vertieft behandelt und diskutiert. Deutsche Studierende der Rechtswissenschaft bereiten sich in den Seminaren auf ihre Studienabschlussarbeit im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung vor. Dabei erstellt jede/r Teilnehmer/in eine Hausarbeit (20 - 25 Seiten) und verteidigt diese anschließend in einem mündlichen Vortrag vor der Seminargruppe.
Seminare erfordern sehr gute Deutschkenntnisse und sollten von Austauschstudierenden - wenn überhaupt - frühestens in ihrem zweiten Austauschsemester besucht werden.
Da es sich bei Seminaren um Kleingruppenveranstaltungen handelt, ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Die Seminarthemen, -zeiten und -orte für das Sommersemester werden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit des Wintersemesters (Mitte Februar) auf der Homepage des Fachbereichs und auf den Webseiten der Professor/innen bekannt gegeben.
Das Thema der Hausarbeit, die Abgabefrist für die Hausarbeit und der Vortragstermin werden von dem Dozenten / der Dozentin festgelegt und bekannt gegeben. In vielen Fällen müssen Hausarbeiten bereits zu Beginn oder in der Mitte des Semesters abgegeben werden, so dass die Bearbeitungszeit bereits in der vorlesungsfreien Zeit vor das Sommersemester fällt.
Klausurenkurse – Repetitorien – Examinatorien
Diese Veranstaltungen dienen der Vorbereitung auf die erste juristische Prüfung und richten sich daher ausschließlich an deutsche Studierende.