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Einführung in das Steuerrecht und Einkommenssteuerrecht

 

Bestandteil des Moduls

Allgemeines Steuerrecht

Art und Umfang der Veranstaltung

Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
Anwendungskurs / 2 Semesterwochenstunden
Es muss sowohl die Vorlesung als auch der Anwendungskurs besucht werden.

ECTS-credits

4 für die Vorlesung
(Voraussetzung: bestandene Prüfung)
4 für den Anwendungskurs
(Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme am Anwendungskurs, nachgewiesen durch eine Teilnahmebestätigung der Dozentin / des Dozenten, und bestandene Prüfung in der Vorlesung)

Turnus

Die Veranstaltungen werden in jedem Wintersemester angeboten.

Zeitplan und Veranstaltungsorte

Die Veranstaltungszeiten und -orte sind in dem aktuellen Lehrplan unter http://www.fu-berlin.de/vv/fb » Fachbereiche » Rechtswissenschaft » Staatsexamensstudiengang » Rechtswissenschaft zu finden. Der Lehrplan für das Wintersemester steht unter diesem Link ungefähr von Ende August bis ungefähr Ende Februar zur Verfügung.

Inhalt und Qualifikationsziele

Die Vorlesung bietet den Studierenden einen einführenden Überblick über die Systematik des Steuerrechts, insbesondere des Einkommensteuerrechts und des Steuerverfahrensrechts. Die europa- und verfassungsrechtlichen Determinanten werden einbezogen. Im Mittelpunkt stehen die Steuerpflicht, das Objekt und die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Den Schwerpunkt bilden die Qualifikation und die Ermittlung der Überschusseinkünfte.
Die Studierenden sollen die Funktion des Steuerrechts als Eingriffsrecht des Staates zur Erzielung von Einnahmen unter besonderer Beachtung des Leistungsfähigkeitsprinzips verstehen lernen. Anhand der europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und der hieraus abgeleiteten spezifischen steuerrechtlichen Prinzipien werden den Studierenden Kriterien zur Beurteilung des Einkommensteuerrechts vermittelt. Außerdem sollen die Studierenden mit den spezifischen Techniken der Falllösung im Einkommensteuerrecht (insbesondere dem Anfertigen von juristischen Gutachten) vertraut gemacht werden.

Anmeldung zur Veranstaltung

Eine Anmeldung ist weder für die Vorlesung noch für den Anwendungskurs erforderlich.

Prüfung

Für deutsche Studierende ist keine Prüfung vorgesehen. Für ausländische Studierende endet die Vorlesung hingegen mit einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung. Im Anwendungskurs findet keine Prüfung statt.

Anmeldung zur Prüfung

Die Prüfungstermine werden direkt zwischen der Dozentin / dem Dozenten und den Studierenden vereinbart. Eine förmliche Anmeldung im Prüfungsbüro ist nicht erforderlich.