Ethniko kai Kapodistriako Panepistimio Athinon
Erasmus-Code: G ATHINE 01
Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
2 Studienplätze für ein oder zwei Semester
Semesterdaten:
1. Anfang Oktober bis Mitte Februar
2. Anfang Februar bis Ende Juni
Unterrichtssprache: Englisch
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Athen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - TOEFL internet-based test mit einem Gesamtergebnis von mind. 72 und einer Mindestpunktzahl von 18 für das Leseverstehen, 17 für das Hörverstehen, 20 für die Sprachfertigkeit und 17 für das schriftliche Ausdrucksvermögen
- IELTS Academic Test (Gesamtergebnis: mind. 5.5)
- Cambridge first Certificate minimum level B2 (CFR)
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universität Athen die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte, bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung) (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte, bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Italienisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte und/oder ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Französisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung (sofern ein/e Betreuer/in für eine Hausarbeit gefunden wird)
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der National and Kapodistrian University of Athens erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 1. Oktober 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:
Griechische Note | Juristische Punkte gem. JurPrNotSkV* |
10 | 15,08 |
9 | 12,33 |
8 | 9,61 |
7 | 7,61 |
6 | 5,61 |
5 | 4,25 |
< 5 | nicht bestanden |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)