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Notenkonvertierung

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Alma Mater Studiorum - Università di Bologna erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

italienische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
30L 16,25
30 14,50
29 10,18
28 9,51
27 8,84
26 8,22
25 7,53
24 6,84
23 6,33
22 5,92
21 5,52
20 5,11
19 4,70
18 4,25
weniger als 18 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)