Auslandsstudium am Center for Transnational Legal Studies (CTLS) in London
Suchen Sie Herausforderungen im Internationalen Recht? Seien Sie dabei, wenn die juristische Ausbildung neue Weg einschlägt! Die Freie Universität Berlin bietet in Zusammenarbeit mit einigen der weltweit renommiertesten juristischen Fakultäten die Möglichkeit, grenzüberschreitende rechtliche Problemkreise in einem multikulturellen und transnationalen Umfeld im Rahmen des Center for Transnational Legal Studies zu erforschen.
Unterrichtssprache: Englisch
Studiendauer im Ausland:
- entweder nur im Wintersemester
- oder nur im Sommersemester
Schwerpunktbereichsstudium im Ausland möglich?
ja, Teilschwerpunktbereichsstudium im Umfang von 24 Leistungspunkten
Internationale Auszeichnung
Dem CTLS wurde im Januar 2011 der Andrew Heiskell Award in der Kategorie "Innovative Internationale Partnerschaften" vom New Yorker Institute of International Education verliehen:
Pressemitteilung der Freien Universität Berlin
Pressemitteilung der Georgetown University
Kooperationspartner
Im CTLS kooperieren unter anderem das Georgetown University Law Center, die ESADE Law School, die Freie Universität Berlin, die Université de Fribourg, die Hebrew University of Jerusalem, das King's College London, die University of Melbourne, die Universidad Nacional Autónoma de México, die National University of Singapore, die University of Sao Paulo, die Università di Torino und die University of Toronto.
Alle Partneruniversitäten entsenden Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie Studierende nach London, um im Wege des interkulturellen und interaktiven Lernens den Blick für andere Rechtskreise zu erweitern und Ansätze eines transnationalen Rechts herauszufiltern.
Studiengebühren:
- 1 Studienplatz im Umfang von einem Semester wird pro Jahr kostenfrei vergeben
- für weitere Studienplätze werden Gebühren in Höhe von 12.500 USD pro Semester erhoben
Finanzierung des Auslandsstudiums:
Es besteht die Möglichkeit zur Bewerbung um Stipendien externer Förderorganisationen, z.B. PROMOS, nähere Infos am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" - "PROMOS-Programm".
Studienumfang (Anforderungen seitens des CTLS):
- zwei bis drei Pflichtkurse pro Semester im Themenbereich des grenzüberschreitenden Rechts
- weitere zwei bis drei Wahlfächer im Internationalen Öffentlichen Recht und/oder im Internationalen Strafrecht und/oder im Vergleichenden Privatrecht und/oder im Transnationalen Privatrecht
Semesterzeiten
- fall term: August bis Dezember
- spring term: Januar bis Mai
Bewerbungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für einen Studienaufenthalt am CTLS ist identisch mit dem Bewerbungsverfahren für reguläre Auslandsstudienaufenthalte.
Das Center for Transnational Legal Studies vereint Studierende sowie Professorinnen und Professoren aus aller Welt, die aus beiden Rechtskreisen, dem des anglo-amerikanischen „Common Law“, und dem des kontinentaleuropäisch geprägten „Civil Law“, stammen. Im dortigen Unterricht wird sehr großer Wert auf kommunikative und interaktive Elemente gelegt (Diskussionen, Workshops, Simulationen, Fallspiele, Gruppenarbeiten), mit denen die Studierenden die Lösung von Rechtsproblemen in ihren Herkunftsländern vergleichend diskutieren. Die unterschiedliche Methodik und die verschiedenen Lösungswege werden daraufhin auf ihre sozio-kulturelle, politische, historische und philosophische Einbettung hin untersucht. Diese Arbeitsweise öffnet den Blick einerseits für historische und regionale Varianzen von kulturell geformten formellen und informellen rechtlichen Institutionen, andererseits für universelle Prinzipien, die sich im – noch weiter zu entwickelnden – transnationalen Recht manifestieren.
Das interaktive Studium schult rhetorische und kommunikative Fähigkeiten und fördert damit Führungsqualitäten. Es vermittelt nicht nur inhaltliche Kenntnisse über juristische Regelungsgehalte, sondern auch Präsentations- und Kommunikationstechniken sowie Argumentationssicherheit und Überzeugungsstärke, die für die künftige Berufspraxis äußerst relevant sind.
Viele Studierende zeigen sich begeistert von der internationalen Atmosphäre am Center und von der kollegialen Arbeitskultur zwischen den Studierenden und den Dozierenden. Der Wissenstransfer erfolgt hier nicht nur in eine Richtung, vom Lehrenden zum Lernenden, sondern es findet ein beidseitiger Austausch statt.
Auch die am Center for Transnational Legal Studies lehrenden Hochschullehrerinnen und -lehrer beschreiten mit der Methodik des interaktiven Unterrichts neue Wege. Viele Lehrveranstaltungen werden von zwei Professorinnen bzw. Professoren gleichzeitig gehalten, deren unterschiedliche kulturelle Herkunft und juristisch-methodische Schulung die Diskussionen befruchten und den Blick für andersartige Lösungsansätze weiten.
Aufsatz Professorin Carrie Menkel-Meadow: Why and How to Study Transnational Law
„Die Atmosphäre am Center ist unglaublich!“
„Die eigene Rechtsauffassung in den Diskussionen vor so vielen Professoren und Studenten aus der ganzen Welt zu vertreten, ist unheimlich motivierend und gibt einem das Gefühl, dass sich das bisherige Studium allemal gelohnt hat.“
"Ich bin der Überzeugung, dass dieses einzigartige Projekt die weltweit beste Möglichkeit ist, um ein wahrhaft tieferes Verständnis der Rechtswissenschaft zu erlangen."
"Ich kann mit Sicherheit behaupten, dass mich der Aufenthalt am CTLS zu einer besseren Juristin gemacht hat."
„CTLS - das bedeutet Internationalität auf höchstem Niveau, ein Studienjahr an einer juristischen Weltfakultät in einer der aufregendsten Städte Europas!“, Dr. Andreas Fijal, Studiendekan und Leiter des Studien- und Prüfungsbüros
Links zum Thema
- Erfahrungsbericht Studienjahr 2008/09
- Artikel campus.leben von 2009
- Erfahrungsbericht Studienjahr 2009/10
- Artikel New York Times von 2012
- Erfahrungsbericht Wintersemester 2021/22
- Erfahrungsbericht Wintersemester 2021/22
- Erfahrungsbericht Wintersemester 2023/24
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium am Center for Transnational Legal Studies fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- ein am Fachbereich erworbener Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
Zu beachten: Ausgeschlossen sind Kurse, die entweder ausschließlich auf Self-Study ausgerichtet sind (bspw. AI and IT Law sowie Data Privacy Law), oder deren Abschlussprüfung ausschließlich in Form von Multiple Choice Fragen stattfindet (bspw. Introduction to the U.S. American Law and Legal System)
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Englischkurs (mit bestandener Prüfung) an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule. Diese Bescheinigung sollte nach Möglichkeit das Niveau des Sprachkurses nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweisen.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden, welches das Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen (Skala: A 1 bis C 2) ausweist. - TOEFL internet-based test
- IELTS Academic Test (Zukünftige Austauschstudierende, die nicht die Nationalität eines EU-Staates besitzen, müssen diesen Test zwingend ablegen.)
- Cambridge Certificate
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- High School Jahr in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität in den Vereinigten Staaten von Amerika, im englischsprachigen Teil Kanadas, in Großbritannien, Irland, Australien oder Neuseeland
Es könnte möglich sein, dass der IELTS (eventuell auch wahlweise der TOEFL oder ein Cambridge Certificate) im Laufe des Bewerbungsverfahrens oder nach Erhalt der Studienplatzzusage nachgewiesen werden muss. Dies wäre dann der Fall, sollten EU-Studierende für das Studium in Großbritannien künftig ein Visum benötigen und sollte dieses nur mit einem der offiziellen Sprachtests erlangt werden können.
In der Vergangenheit war es möglich, am Center for Transnational Legal Studies die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
- Anrechnung eines Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für je 5 Leistungspunkte
- Modul "Thematische Vertiefung"
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für die staatliche Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die am Center for Transnational Legal Studies erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 12. Dezember 2018 beschlossene Konvertierungstabelle:
Note am CTLS |
Juristische Punkte |
5.0 | 15,35 |
4.5 | 12,17 |
4.0 | 10,16 |
3.5 | 7,63 |
3.0 | 5,85 |
2.5 | 4,74 |
2.0 | 4,32 |
1.0 - 1.5 | 4,00 |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)