Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums am College of the Law die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester erbracht werden können werden.