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Doppelabschlussprogramm (erste juristische Prüfung & LL.M.) mit dem College of the Law der University of California

Die Gefängnisinsel Alcatraz

Die Gefängnisinsel Alcatraz
Bildquelle: Grit Rother

Zielgruppe
Studierende der Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin mit

  • überdurchschnittlichen Studienleistungen
  • guten englischen Sprachkenntnissen sowie
  • Interesse am interkulturellen Lernen und am Rechtskreis des Common Law

Programmverlauf

siehe Webseite Doppelabschlussprogramm mit U.S.-amerikanischen Partneruniverstitäen

Anzahl der Studienplätze:

bis zu 4 für ein ganzes akademisches Jahr

Semesterzeiten

fall term: Anfang/Mitte August bis Mitte Dezember
spring term: Anfang Januar bis Anfang Mai

Finanzierung des Auslandsstudiums

siehe Webseite Doppelabschlussprogramm mit U.S.-amerikanischen Partneruniverstitäen


Tower Lounge

Tower Lounge
Bildquelle: Lukas Müller

Den Programmteilnehmerinnen und -teilnehmern stehen voraussichtlich die folgenden LL.M.-Programme und Schwerpunktbereiche zur Auswahl:

  • International Business and Trade → Schwerpunktbereich 3
  • Criminal Law → Schwerpunktbereich 5
  • International Law and Human Rights → Schwerpunktbereich 7 mit den Unterschwerpunkten Rechtsvergleichung und Völkerrecht

Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin kann nicht garantieren, dass jedes dieser LL.M.-Programme und damit jeder dieser Schwerpunktbereiche in jedem akademischen Jahr am College of the Law angeboten werden wird.

Pflichtkurse für LL.M.-Studierende am College of the Law:

  • Introduction to Law for Masters Students (fall term)
  • Legal Research & Writing for Masters Students (fall term)
  • einer der folgenden grundlegenden Jura-Kurse: Contracts, Torts, Criminal Law, Property, Constitutional Law, Civil Procedure, Constitutional Law II, Civil Procedure II

Neben den Leistungen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums an der FU Berlin können im Ausland die beiden Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung erworben werden.

U.S. Legal System Class am College of the Law

U.S. Legal System Class am College of the Law
Bildquelle: Lukas Müller

Arbeitsaufwand

Im Rahmen der LL.M.-Programme müssen 24 credits (ca. 4 - 5 Kurse pro Semester) belegt werden. Von diesen 24 credits werden 16 credits (ca. 3 - 4 Kurse pro Semester) als Äquivalent zu 40 Leistungspunkten für den Schwerpunktbereich angerechnet. 1 credit entspricht demzufolge 2,5 Leistungspunkten.

Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium im Ausland

Für die Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung vom College of the Law gelten dieselben Regeln wie für die Anerkennung eines zweisemestrigen Auslandsstudiums als Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung an anderen Partneruniversitäten.

Bitte beachten Sie auch die Häufig gestellten Fragen zur Anerkennung des Schwerpunktbereichsstudiums und der Schwerpunktbereichsprüfung.

Besondere Anerkennungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium am College of the Law

Unter den Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 credits dürfen nicht mehr als zwei Kurse mit Hausarbeiten belegt werden; die restlichen Prüfungsleistungen müssen auf anderen Prüfungsformen, insbesondere Klausuren beruhen.

Für die Umrechnung der (nicht den US-amerikanischen Letter Grades entsprechenden) Noten der University of California School of Law hat der Prüfungsausschuss am 29. Januar 2020 die folgende Konvertierungstabelle beschlossen:

Note an der UC Law SF
informatorisch: Äquivalenz-
bescheinigung der
UC Law
Juristische Punkte an der
Freien Universität Berlin
gem. JurPrNotSkV *
 E (Excellent)  A+ to A  15,06

 VG (Very Good)

 A- to B+  11,55
 G (Good)  B to B-  6,49
 P (Passing)  C+ to D  4,75
 NP (Not Passing)  F  nicht bestanden

Die oben abgebildeten Tabellen gelten für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV*Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)

Bewerbungsverfahren: Das Bewerbungsverfahren für das Doppelabschlussprogramm ist identisch mit dem Bewerbungsverfahren für reguläre Auslandsstudienaufenthalte.

Besondere Anforderungen: Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Anforderungen und Dokumenten gelten für das Doppelabschlussprogramm die folgenden zusätzlichen besonderen Voraussetzungen:

  • erfolgreich absolvierte Zwischenprüfung (bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung)
  • überdurchschnittliche Studienleistungen (Der Notendurchschnitt sollte mindestens im Bereich von 9 Punkten liegen.)
  • sehr gute englische Sprachkenntnisse, nachgewiesen durch den internet-based TOEFL (mindestens 90 Punkte) oder den IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mindestens 7.0). Sollte nur ein Cambridge Certificate vorliegen, muss Rücksprache mit der Gastuniversität gehalten werden. Der Sprachnachweis darf zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
  • ein englischsprachiges Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin oder eines Ausbilders bzw. einer Ausbilderin eines juristischen Praktikums
  • interkulturelle Kompetenz
  • ausgewiesenes Interesse am Rechtskreis des Common Law
In the Streets of San Francisco

In the Streets of San Francisco
Bildquelle: Grit Rother

Nach der Nominierung der ausgewählten Studierenden durch die Auswahlkommission des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin müssen die Bewerbungsunterlagen noch einmal an der University of California College of the Law eingereicht werden. 

Zusätzlich zu den bereits für die Freie Universität Berlin zusammengestellten Unterlagen verlangt die University of California College of the Law von allen nominierten Kandidatinnen und Kandidaten

  • eine application form 
  • eine englischsprachige Leistungsübersicht (wird vom Internationalen Büro erstellt)
  • ein weiteres Empfehlungsschreiben. Dieses wird durch die Leiterin des Studien-, Prüfungs- und Internationalen Büros erstellt.

Nominierte Studierende der Freien Universität Berlin sind von der Zahlung der Bewerbungsgebühr an das College of the Law befreit.

Über die endgültige Aufnahme in das Programm entscheidet die University of California College of the Law.

Cable Cars

Cable Cars
Bildquelle: Grit Rother

Studiengebührenteilerlass am College of the Law

Der Studiengebührenerlass für das LL.M.-Programm am College of the Law beträgt 75 % der regulären tuition (LL.M. fee). Das heißt, dass von der FU nominierte und vom College aufgenommene Studierende nur 25 % der LL.M.-Studiengebühren zahlen müssen.

Externe Stipendienfinanzierung

Ausgewählte Studierende können sich für ein PROMOS-Stipendium beim Akademischen Auslandsamt der Freien Universität Berlin bewerben.

Weitere Kosten

Eine Übersicht über weitere Gebühren und Lebenshaltungskosten erhalten Sie im LL.M. Fact Sheet der University of California am unteren Ende dieser Webseite unter "Links zum Thema".