Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Helsinki fließende Englischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
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TOEFL internet-based test: 79 Punkte
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IELTS Academic Test: durchschnittliches Gesamtergebnis von 6.0
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eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule
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ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen. Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
- Schuljahr (Oberstufe) im englischsprachigen Ausland (z.B. High School Jahr in den USA)
- Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Englisch unterrichtet wurde (z.B. John F. Kennedy School in Berlin)
- vorheriges Austauschsemester an einer Universität im englischsprachigen Ausland
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der University of Helsinki die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- zwei Module Schlüsselqualifikation für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Verbraucherprivatrecht, Vergleichendes Arbeitsrecht, Vergleichendes Verfassungsrecht, Europäisches Strafrecht, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Regulierungsrecht, Europäisches Immaterialgüterrecht, Europarecht, Völkerrecht, Wirtschaftsvölkerrecht, Rechtsvergleichung oder Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung
- Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung in den Schwerpunktbereichen 3 (Wirtschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht) und 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Vergleichendes Verfassungsrecht, Europäisches Strafrecht, Rechtssoziologie, Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Regulierungsrecht, Völkerrecht oder Wirtschaftsvölkerrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung in den Bereichen Verbraucherprivatrecht, Vergleichendes Arbeitsrecht, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Methodenlehre, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Europäisches Immaterialgüterrecht, Europarecht, Völkerrecht, Wirtschaftsvölkerrecht, Rechtsvergleichung oder Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für alle Partneruniversitäten, die ihre lokalen Noten in ECTS-grades umrechnen, gilt eine einheitliche Konvertierungstabelle, die unter dem Link
Notenkonvertierung ECTS-grades in juristische Punkte
verfügbar ist. Wie die lokalen Noten an der Gastuniversität in die ECTS-grades umgerechnet werden, wird Ihnen vor Ort erläutert.