Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Johannes Kepler Universität die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Thematische Vertiefung
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- ein Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 5 Leistungspunkte
- ein Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung