Für ein Studium an der Universiteit Maastricht müssen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest, welcher das Niveau B 2 bestätigt
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden. - TOEFL internet-based test (Gesamtbewertung: mind. 90)
- IELTS Academic Test (Gesamtbewertung: mind. 6.5)
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE): Note nicht relevant
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Noten A, B oder C+
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Kursprogramms für das Themis-Zertifikat (Master-level) an der Universiteit Maastricht die folgenden Studienleistungen zu erbringen bzw. Nachweise zu erwerben:
- Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- Nachweis der Schlüsselqualifikation im Umfang von einem Modul
- Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz im Umfang von zwei Modulen
- Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Im Rahmen des Erasmus-Programms (Bachelor-level) war es in der Vergangenheit möglich, die folgenden Studienleistungen an der Universiteit Maastricht zu erbringen:
- Anrechnung des Themis-Semesters auf das Schwerpunktbereichsstudium im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
- Nachweis der Schlüsselqualifikation im Umfang von einem Modul
- Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz im Umfang von zwei Modulen
- Modul "Thematische Vertiefung" (Seminar)
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Universiteit Maastricht erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 1. Oktober 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:
niederländische Note | Juristische Punkte gem. JurPrNotSkV* |
10 | 17,55 |
9.5 | 16,21 |
9 | 14,42 |
8.5 | 12,86 |
8 | 11,80 |
7.5 | 10,75 |
7 | 9,55 |
6.5 | 8,37 |
6 | 7,12 |
5.5 | 5,79 |
< 5.5 | nicht bestanden |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)