Springe direkt zu Inhalt

Universidad Complutense de Madrid

Rektoratsgebäude

Rektoratsgebäude
Bildquelle: Universidad Complutense de Madrid

Erasmus-Code: E MADRID 03

Zielgruppen:

  • Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
  • Promovierende der Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
2 Studienplätze für je ein oder zwei Semester

Studienzeitraum:
1. Semester: Ende September bis Mitte Februar
2. Semester: Mitte Februar bis Ende Juni/Anfang Juli

Unterrichtssprache: Spanisch (castellano)

Besondere Studienoption:
Austauschstudierende an der Universidad Complutense de Madrid dürfen neben den Lehrveranstaltungen aus dem rechtswissenschaftlichen Studiengang auch Lehrveranstaltungen aus dem Studiengang "Criminología" wählen, solange die Anzahl der Kurse aus dem rechtswissenschaftlichen Studiengang überwiegt.

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universidad Complutense de Madrid fließende Spanischkenntnisse nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • die am Fachbereich angebotene Fremdsprachenfachkompetenz in Spanisch (= mind. Niveau B1 gem. Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin)
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 1 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englisch- oder spanischsprachigen Formular festgehalten werden.

    Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

  • Schuljahr (Oberstufe) im spanischsprachigen Ausland
  • Schuljahr (Oberstufe) im Inland, in dem mindestens die Hälfte der Kurse auf Spanisch unterrichtet wurde
  • vorheriges Austauschsemester an einer Universität im spanischsprachigen Ausland

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Universidad Complutense de Madrid die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • bis zu zwei Module Schlüsselqualifikation für je 5 Leistungspunkte
  • Modul Zivilverfahrensrecht
  • Modul Strafverfahrensrecht
  • Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Spanisch für insgesamt 10 Leistungspunkte oder bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Universidad Complutense de Madrid erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 22. Mai 2019 beschlossene Konvertierungstabelle:

spanische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
10 Honor 18,00
10 14,41
9.5 12,71
9 10,56
8.5 9,54
8 8,97
7.5 8,40
7 7,93
6.5 7,02
6 6,01
5.5 5,01
5 4,00
0 - 4.9 0 - 3,99

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)