Springe direkt zu Inhalt

Radboud Universiteit Nijmegen

Die Universitätsstadt Nijmegen ist mit vielen Bars, Cafés und Clubs ganz auf Studierende eingestellt.

Die Universitätsstadt Nijmegen ist mit vielen Bars, Cafés und Clubs ganz auf Studierende eingestellt.
Bildquelle: Radboud University

Erasmus-Code: NL NIJMEGE 01

Zielgruppe:
Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft

Anzahl der Studienplätze:
2 Studienplätze für ein oder zwei Semester

Semesterdaten (inkl. Orientierungstage):
1. Mitte August bis Ende Januar
2. Ende Januar bis Mitte Juli

Unterrichtssprache: Englisch

Besondere Studienoptionen: Zertifikatsprogramme Law I, Law II, Human Rights, European Business Law, International Law and Economics, International and Social Perspectives

Besondere Bewerbungsvoraussetzung:
Gaststudierende an der Universität in Nimwegen müssen bereits eine englischsprachige rechtwissenschaftliche Lehrveranstaltung an der Heimatuniversität besucht haben. Diese Voraussetzung sollte möglichst bereits zur Bewerbung, spätestens jedoch zum Ende des dem Auslandsstudium vorangehenden Semesters nachgewiesen werden.

Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Gaststudierende, die im Wintersemester an der Radboud Universiteit Nijmegen studieren, müssen den Pflichtkurs "Introduction to Topics Typical to Dutch Law" (2 ECTS-credits) belegen.

Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Universität in Nimwegen fließende Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:

  • ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für das Lernen von Sprachen 
    Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem englischsprachigen Formular festgehalten werden.
  • eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B 2 an einer Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
  • internet-based TOEFL mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 80
  • IELTS Academic Test mit einer durchschnittlichen Gesamtbewertung von mindestens 6.0
  • Cambridge Certificate Niveau B 2

Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.

In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Radboud Universiteit Nijmegen die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:

bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung im Schwerpunktbereich 7 (Internationalisierung der Rechtsordnung)
  • Leistungsnachweis(e) für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester oder nur im Sommersemester:

  • bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
  • Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte
  • Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.

Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Radboud Universiteit Nijmegen erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 1. Oktober 2020 beschlossene Konvertierungstabelle:

niederländische Note Juristische Punkte
gem. JurPrNotSkV*
10 17,63
9.5 16,52
9 15,04
8.5 13,55
8 12,18
7.5 10,83
7 9,41
6.5 7,75
6 5,40
< 6 nicht bestanden

Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.

Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenver­teilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.

Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:

Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* Notenbezeichnung
14.00 - 18.00 sehr gut
11.50 - 13.99 gut
9.00 - 11.49 vollbefriedigend
6.50 - 8.99 befriedigend
4.00 - 6.49 ausreichend
1.50 - 3.99 mangelhaft
0 - 1.49 ungenügend

 * Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)