Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne
Erasmus-Code: F PARIS 001
Zielgruppen:
- Studierende im grundständigen Studiengang Rechtswissenschaft
- Promovierende der Rechtswissenschaft
Anzahl der Studienplätze:
5 Studienplätze für je ein oder zwei Semester
Studienzeitraum (inkl. Orientierungstage):
1. Semester: Anfang/Mitte September bis Mitte/Ende Januar
2. Semester Anfang/Mitte Januar bis Mitte Mai
Unterrichtssprache: Französisch
Besonderheit bezüglich der vor Ort zu erbringenden Studienleistungen:
Austauschstudierende an der Université Paris 1 - Panthéon-Sorbonne sollten innerhalb eines Semesters Kurse im Umfang von mindestens 30 ECTS-credits belegen.
Neben den auf der Seite Bewerbungsverfahren gelisteten Dokumenten müssen für ein Studium an der Université Paris 1 - Panthéon-Sorbonne fließende Französischkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für das Lernen von Sprachen nachgewiesen werden. Ihre Sprachkenntnisse können Sie wahlweise durch einen (1) der folgenden Nachweise belegen:
- eine Bescheinigung über einen absolvierten Sprachkurs (mit bestandener Prüfung) auf dem Niveau B2 an einer anderen Universität (z.B. Sprach- und Kulturbörse der Technischen Universität Berlin), an einer öffentlichen Einrichtung (z.B. Volkshochschule) oder an einer privaten Sprachschule.
- ein in der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum abgelegter Sprachtest auf dem Niveau B2
Wenn möglich, sollte das Test-Ergebnis auf einem französisch- oder englischsprachigen Formular festgehalten werden.
Die o.g. Sprachnachweise dürfen zum voraussichtlichen Beginn des Auslandsstudiums nicht älter als 2 Jahre sein.
In der Vergangenheit war es möglich, im Rahmen des Auslandsstudiums an der Université Paris 1 - Panthéon-Sorbonne die folgenden Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen:
bei einem Auslandsstudium im gesamten akademischen Jahr:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (sofern in dem entsprechenden Kurs praktische Übungen durchgeführt werden)
- Modul Strafverfahrensrecht
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Modul Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
- Leistungsnachweise für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Wintersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Englisch für 5 Leistungspunkte
- Modul Strafverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
bei einem Auslandsstudium nur im Sommersemester:
- bis zu zwei Module Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz in Französisch für insgesamt 10 Leistungspunkte
- Modul Schlüsselqualifikation für 5 Leistungspunkte (sofern in dem entsprechenden Kurs praktische Übungen durchgeführt werden)
- Modul Zivilverfahrensrecht
- Leistungsnachweis für die Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung
Bitte beachten Sie, dass die Freie Universität Berlin keinen Einfluss auf das Kursangebot an den Partneruniversitäten hat und sich die Lehrveranstaltungen in der Regel von Jahr zu Jahr ändern. Daher können wir leider keine Garantie dafür übernehmen, dass die oben genannten Leistungen in jedem Semester/akademischen Jahr erbracht werden können werden.
Für die Anrechnung von Prüfungsleistungen, die an der Université Paris 1 - Panthéon Sorbonne erbracht wurden, gilt die folgende, vom Prüfungsausschuss am 6. Dezember 2021 beschlossene Konvertierungstabelle:
französische Note | informatorisch: Umrechnung der französischen Note in ECTS-grades durch die Université Paris 1 Panthéon Sorbonne |
Juristische Punkte gem. JurPrNotSkV* |
20 | A | 17,73 |
19 | 16,93 | |
18 | 15,85 | |
17 | 14,78 | |
16 | 13,71 | |
15 | B | 12,63 |
14 | 11,31 | |
13 | C | 10,14 |
12 | 8,89 | |
11 | D | 7,19 |
10 | E | 4,93 |
< 10 | F | 0 - 3,99 |
Die oben abgebildete Tabelle gilt für die Konvertierung von Einzelnoten.
Gemäß den Richtlinien der Europäischen Kommission sollen die durchschnittlichen Notenverteilungen, die den Notenkonvertierungstabellen zu Grunde liegen, in regelmäßigen Abständen überprüft und ggf. angepasst werden. Die o.g. Tabelle begründet daher keinen Vertrauensschutz.
Für die Bildung der Gesamtnote für die Schwerpunktbereichsprüfung findet § 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung Anwendung. Nach dieser Verordnung entsprechen den jeweiligen Gesamtnoten die folgenden Notenbezeichnungen:
Gesamtnote gem. § 2 JurPrNotSkV* | Notenbezeichnung |
---|---|
14.00 - 18.00 | sehr gut |
11.50 - 13.99 | gut |
9.00 - 11.49 | vollbefriedigend |
6.50 - 8.99 | befriedigend |
4.00 - 6.49 | ausreichend |
1.50 - 3.99 | mangelhaft |
0 - 1.49 | ungenügend |
* Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung (JurPrNotSkV)